Auch nach einer für sie negativen Entscheidung des Ombudsmannes können Verbraucher noch ordentliche Gerichte anrufen, um zu ihrem Recht zu kommen. Den Ombudsmann erreichen jährlich rund 18 000 Eingaben aus den verschiedenen Versicherungssparten. Beschwerden über die Kraftfahrtversicherung waren daran zu 9,2 Prozent beteiligt. Hauptgründe für Eingaben waren Einstufungen in die Kfz-Schadenklassen, Regressforderungen des Versicherers nach einer Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, Diebstahlfälle in der Fahrzeugversicherung und Streit bei der Regulierung von Sturm-, Hagel- oder Wildschäden am Fahrzeug.
Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft vor neun Jahren als eigenständiger Verein gegründet. Nahezu alle in Deutschland im Privatkundengeschäft aktiven Versicherungsunternehmen erkennen die Regeln und Entscheidungen des Schiedsrichters an. Wie sein Vorgänger Prof. Wolfgang Römer gilt auch der amtierende Ombudsmann Prof. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofes, in der Branche als unabhängig und neutral.ARCD