EU-Parlament und EU-Kommission stehen weiter auf Konfrontationskurs in der Frage nach der Einbeziehung selbstständiger Lkw-Lenker in die Arbeitszeitrichtlinie. In erster Lesung hatte eine Mehrheit des Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, solchen Fahrern keine Arbeitszeitbeschränkungen aufzuerlegen, im Frühjahr zurückgewiesen. Zahlreiche EU-Abgeordnete im Sozialausschuss des EU-Parlaments argumentierten, dass man damit noch mehr Lkw-Fahrer in die Scheinselbständigkeit treibe und unnötige Gefahren für Dritte in Kauf nähme, da übermüdete Brummi-Lenker ein höheres Unfallrisiko bedeuteten. Der Verkehrsausschuss hingegen hatte sich ebenso wie die EUKommission für die Ausnahme ausgesprochen. Die Gültigkeit der Lenk- und Ruhezeitregelung für alle Lkw-Fahrer biete ausreichenden Schutz gegen Übermüdung am Steuer, wie Mathieu Grosch, Verkehrssprecher der stimmenstärksten Fraktion EVP, hervorhob. Die Entscheidung wurde nun auf den 29. September vertagt. Sollte der Vorschlag endgültig vom Parlament zurückgewiesen werden, tritt der paradoxe Fall ein, dass sämtliche EU-Mitgliedsländer mit Verlagsverletzungsverfahren zu rechnen hätten. Seit 23. März 2009 müsste nämlich theoretisch jedes EU-Land auch selbstständige Fahrer auf die Einhaltung einer Arbeitszeit von maximal 60 Wochenstunden (durchschnittlich 48 Wochenstunden über einen Zeitraum von vier Wochen) überprüfen. In der Praxis werden jedoch bei Betriebsprüfungen nur Arbeitsstunden von angestellten Fahrern unter die Lupe genommen. ARCD
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