Bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit sind an gleicher Stelle eine rote Leuchte und außerdem ein roter Rücklichter in maximal 90 Zentimetern Höhe vorgeschrieben. Das Kennzeichen und die Fahrzeugbeleuchtung müssen immer sichtbar bleiben. Auch wer seinen Weihnachtsbaum im Wageninneren transportiert, muss laut Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) darauf achten, dass die Ladung nicht die Sicht nach vorne und auf die Seitenspiegel verstellt. Während der Fahrt sollte der Baum festgezurrt sein und den Fahrer nicht behindern.
Für alle, die ferne Ziele ansteuern und auf einen Weihnachtsbaum nicht verzichten wollen, befördert die Fluggesellschaft Air Berlin das gute Stück bis einschließlich 24. Dezember auf ihrem gesamten Streckennetz kostenfrei im Frachtraum. Voraussetzung: Der Baum ist nicht höher als zwei Meter. ARCD