In Deutschland kamen nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im August 2007 bei Straßenverkehrsunfällen 481 Menschen ums Leben – 54 Getötete oder 13 % mehr als im Vorjahresmonat. Gestiegen ist auch die Zahl der Verletzten um 10 % auf 40 400 Personen. Damit setzt sich die negative Unfallentwicklung in diesem Jahr fort. In den ersten acht Monaten 2007 erhöhte sich die Zahl der Verkehrstoten um 4,2 % auf 3 406 Getötete gegenüber dem Vergleichszeitraum 2006. Die Zahl der Verletzten kletterte sogar um 7,7 % auf 291 000 Personen. Im vergangenen Jahr starben in Deutschland insgesamt 5 091 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen. Dies entsprach einem Rückgang um 5 % gegenüber 2005 und gleichzeitig dem niedrigsten Stand seit über 50 Jahren. Trotz zunehmendem Verkehr nahm laut Statistischem Bundesamt die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer in Deutschland seit 2003 kontinuierlich ab: von 6 613 Personen im Jahr 2003 auf 5 091 im Jahr 2006. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher von Wolfgang Tiefensee mit, dass "der Verkehrsminister die wieder ansteigenden Zahlen sehr ernst nimmt". Die Ursachen für die negative Entwicklung seien noch nicht bekannt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen(BASt) habe den Auftrag zu entsprechenden Analysen erhalten. Der Bundesverkehrsminister wolle zusammen mit Unfallforschern, Verbänden und Automobilclubs die saisonalen, mittelund langfristigen Verkehrssicherheitsaktionen für einzelne Zielgruppen, wie zum Beispiel für Fahranfänger, verstärken. Dringend erforderlich seien die geplanten verschärften Sanktionen gegen rücksichtslose Drängler, Rowdys und Alkohol- und Drogensünder hinter dem Steuer.Aber ohne Frage auch mehr Mittel für die Verkehrssicherheitsarbeit, fügt der Auto- und Reiseclub Deutschland angesichts dieser alarmierenden Entwicklung an. Es könne nicht angehen, dass der Bund die Ausgaben für bewährte Programme kürze – und nicht ernsthaft über andere, vom Bundeshaushalt unabhängige Finanzierungsformen nachdenke, wie etwa die vom Club seit vielen Jahren vorgeschlagene Solidaritätsabgabe von einem Euro pro Kfz-Versicherungsvertrag.
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