Wer in Österreich bei winterlichen Fahrverhältnissen nach dem 1.November mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro; wenn er dabei andere gefährdet, sogar bis zu 5000 Euro! Die Pflicht wintergerechter Bereifung für Fahrzeuge bis 3,5 t (Profiltiefe mindestens 4 mm oder Schneeketten) gilt bis 15. April. Die Neuregelung wurde am 1.1. 2008 eingeführt, nachdem auf einigen Autobahnabschnitten nach andauernden Schneefällen der Verkehr zum Erliegen gekommen war und tausende Fahrzeuginsassen stundenlang auf den Autobahnen feststeckten. Kritiker geben allerdings zu bedenken, dass seiner zeit vor allem hängengebliebene Lkw für die Blockaden verantwortlich waren.
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