Die Einberechnung externer Verkehrskosten (Lärm, Umweltbelastung, Stau...) in den Transportpreis des Güterverkehrs ist wesentlichster Bestandteil der kommenden EU-Gesetzesrevision zur Lkw-Maut. Je nach Tageszeit und Zone (Überland oder im städtischen Bereich) könnten diese zusätzlichen Kosten zwischen 6,6 und 22,7 Cents/km ausmachen, wie der ARCD internen Arbeitspapieren der EU-Kommission entnehmen konnte. Für besonders 'saubere' Lkw soll konsequenterweise weniger Maut verrechnet werden. Dem Vorentwurf zufolge plant EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot eine Ausdehnung der Mauterhebung auf Kleinlaster (ab 3,5t) und auf das sekundäre Straßennetz zu gestatten, um "Mautumgehern" den Weg abzuschneiden. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der zu erhebenden Maut wird auch in Zukunft den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten obliegen. Kriterien und Methode der Berechnung sowie variable Höchstsätze jedoch werden in dem erwarteten Richtlinienvorschlag EU-weit festgeschrieben. Ebenso drängt die Kommission darauf, dass Staaten externe Kosten nur zum Gegenstand der Mauteinhebung machen können, wenn dieses Geld auch tatsächlich der Minderung der vom Schwerverkehr verursachten Schäden dient bzw. in alternative Verkehrsformen investiert wird. Zum Stopfen von Budgetlöchern im Staatshaushalt dürfe die Maut nicht herangezogen werden. Die Erhebung habe ungeachtet der Nationalität des Gütertransporters und auf elektronischem Wege zu erfolgen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Fraglich bleibt die Einberechnung von Staukosten (Verlust an Arbeitszeit, Umweltbelastung u.Ä.): Sie könnten fairerweise nur dann dem Schwerverkehr angelastet werden, ist in dem Vorentwurf zu lesen, wenn auch der Individualverkehr mitzahle. Damit würde die EU-Kommission jedoch eine Türe aufstoßen, die bislang in Brüssel als politisches Tabu gilt: die Anrechnung externer Verkehrskosten im Pkw- Verkehr.
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