Künftig soll es für Bahnfahrgäste mehr Rechte geben, wenn sich Züge verspäten oder ganz ausfallen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ließ jetzt im Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf absegnen. Dieser sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges eine Fahrpreisentschädigung zahlen, die wie folgt berechnet wird: Kommt der Fahrgast 60 Minuten zu spät am Zielort an, sind 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent fällig - auf Wunsch auch in bar. Bei einer drohenden Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast künftig auf die Fahrt ganz verzichten und die Erstattung seiner Ticketkosten verlangen.Bisher gewährte die Deutsche Bahn maximal 20 Prozent des Fahrpreises in Form von Gutscheinen und nur für Fernverkehrszüge. Braucht der Fahrgast wegen einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine Hotelunterkunft, kann er eine kostenlose Übernachtung fordern.Das Eisenbahnunternehmen bleibt haftungsfrei, wenn die Verspätung durch Umstände verursacht wird, die es nicht vermeiden kann. Neu sind Regelungen für den Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern und mit einer Fahrzeit von höchstens einer Stunde. Erreicht ein Fahrgast wegen Unpünktlichkeit oder Zugausfall mindestens 20 Minuten später sein Ziel, darf er einen anderen Zug besteigen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Zug vom selben Eisenbahnunternehmen oder von dessen Subunternehmer betrieben wird. Fernzüge dürfen genutzt werden, soweit keine Reservierungspflicht wie beim City Night Express oder ICESprinter besteht. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr können Nutzer von Regionalzügen bei einer Verspätung ab 60 Minuten auch in ein Taxi steigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Der Erstattungsanspruch ist auf 50 Euro begrenzt. Auch wenn nach 20 Uhr überhaupt kein Zug mehr zum vorgesehenen Zielort fährt, kann der Fahrgast eine Taxe nehmen und bis zum Fahrpreis von 50 Euro abrechnen. Weiter sieht der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium Informationspflichten der Bahn über die kürzeste und preisgünstigste Zugverbindung und über Verspätungen vor. Beschwerden müssen vom Eisenbahnunternehmen künftig spätestens innerhalb von drei Monaten beantwortet sein.Das Gesetz soll noch vor der Hauptreisesaison in Kraft treten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert die zahlreichen im Gesetz versteckten Einschränkungen und Ausnahmen bei den Fahrgastrechten. Es sei kein Zufall, dass die Deutsche Bahn AG den Gesetzentwurf begrüßt, nachdem sie sich lange gegen eine gesetzliche Regelung von mehr Verbraucherrechten gesträubt hat.
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