- AvD gibt Eltern Tipps für richtiges Verhalten
- Mit den Kindern die Wege einüben
- Grundsätzlich Kinder zu Fuß in die Grundschule schicken
Gehört es bereits grundsätzlich zum guten Ton, sich als Auto- und Motorradfahrer im Umfeld von Schulen betont vorsichtig und besonders aufmerksam zu bewegen, ist in den kommenden Wochen und Monaten hier noch größere Aufmerksamkeit geboten. Kraftfahrer sollten sich bewusst sein, dass Grundschüler über keine oder nur sehr wenig Erfahrung im Straßenverkehr verfügen und Gefahrensituationen weder voraussehen noch sicher erkennen können. Für jeden verantwortungsbewussten Erwachsenen ist es daher unbedingt erforderlich, sich immer – sei es im Auto, mit dem Motorrad oder auch auf dem Fahrrad – konzentriert fortzubewegen, stets bremsbereit zu sein und mit dem Fehlverhalten von Kindern zu rechnen. Das heißt auch: Finger weg vom Smartphone!
Auch der Schulweg will geübt sein
Gerade Verkehrsanfänger sind auf die Umsicht und das richtige Verhalten aller anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen, schließlich müssen die „i-Dötzchen“ erst lernen, mit den kniffligen Stellen auf dem Schulweg umzugehen und sich sicher im Verkehr zu bewegen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Eltern daher zur Unfallprävention, den Schulweg mit den Erstklässlern auch nach dem Schulstart während des ersten Schuljahrs immer wieder zu üben und den Kindern mit der Zeit mehr und mehr Selbstständigkeit zuzubilligen. Darüber hinaus ist jeder Erwachsene aufgerufen sich bewusstzumachen, dass er mit seinem Verhalten Kindern als Vorbild dient und dieses nachgeahmt wird. Wer als Fußgänger trotz roter Ampel eine Straße überquert, macht sich nicht nur strafbar, sondern handelt auch unreif und verantwortungslos.
Die Statistiken weisen leider immer noch erhebliche Unfallzahlen im Straßenverkehr mit Kindern als Opfer aus. Es sollte Ansporn jedes einzelnen Bürgers sein, zu einer Senkung dieser Zahlen beizutragen.
Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg!
Da die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit von Schulanfängern noch nicht so ausgeprägt ist wie bei Jugendlichen und Erwachsenen, sind sie überaus anfällig für jede Form der Ablenkung. Dem sollten Eltern bei der Wahl des Schulwegs Rechnung tragen und gefahrenträchtige Bereiche lieber durch einen kleinen Umweg entschärfen. Ein kleiner Umweg über ruhige Nebenstraßen ist oft die bessere Lösung als der direkte Weg über viel befahrene Hauptverkehrsadern. Auch sollten die Eltern immer wieder die Gefahrenstellen mit ihrem Kind ansprechen und das richtige Verhalten üben.
AvD-Tipp: Eltern sollten Hinweise und Angebote der Grundschulen für den Schulweg nutzen. Zusammen mit den Schulanfängern können die Eltern einige wichtige Verhaltensweisen einüben. Dazu gehört immer das „Erst links, dann rechts“-Schauen, bevor man eine Straße überquert. An Zebrastreifen sollten Kinder lernen, Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen und so lange am Rand zu warten, bis das herannahende Auto tatsächlich gestoppt hat. An Ampeln müssen Kinder lernen, dass abbiegende Autofahrer oft ebenfalls Grün haben und, dass sie selbst deshalb regelmäßig beim Überqueren zur Seite oder über die Schulter blicken müssen. Kinder müssen auch sensibilisiert werden, auf Radfahrer zu achten, denn Radfahrer dürfen oft Radwege auf dem Bürgersteig nutzen und auch in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung radeln.
Zu Fuß zur Grundschule
Weil die Grundschule sich in der Regel in der Nähe der Wohnung befindet, vertritt der AvD den Standpunkt, dass Eltern ihre Kinder den Weg zu ihrer Schule grundsätzlich zu Fuß gehen lassen sollten. Dadurch wird die Orientierung der Kinder gestärkt und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Sitzen muss der Nachwuchs in den Schulstunden noch genug.
Auf diese Weise lässt sich auch die Rushhour vor dem Schultor entschärfen. Denn weil sich viele Schulen in Wohngebieten befinden, in denen die Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes zu halten, sehr begrenzt sind, kommt es durch „mal eben“ haltende und wieder abfahrende „Elterntaxis“ regelmäßige zu heiklen Situationen. Erziehungsberechtigte, die Fuß- und Radwege zuparken, sind nicht nur für alle anderen ein Ärgernis, sie sind ihrem Kind auch ein schlechtes Vorbild. Die Ausrede „nur mal schnell“ zählt nicht! Der AvD empfiehlt Eltern für den Schulweg unbedingt einen Zeitpuffer einzuplanen – Stress und Hektik sind eine vermeidbare Gefahrenquelle.
Mit der Spontanität der Kinder rechnen
Allein schon aufgrund der geringen Körpergröße müssen die Kleinen im Vergleich im Straßenverkehr einen deutlich erhöhten Schwierigkeitsgrad meistern als ein Erwachsener. So können sie kaum über parkende Autos hinweg sehen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern auch weniger leicht erkannt. Zudem reagieren Kinder oft spontan auf äußere Reize oder andere Kinder. Um besser gesehen zu werden, sollten die Kinder Kleidung in hellen, knalligen Farben und Reflektoren oder Warnwesten tragen. Auch Schulranzen sollten reflektierende Flächen aufweisen; hierbei sollten Eltern auf Größe, Streubreite und Reflexionsgrad achten. Das Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) und die Entsprechung der DIN 58124, der eigens für Schulranzen entwickelten Norm des Deutschen Instituts für Normung e. V., können als Orientierungshilfe dienen.
Eine spürbare Entlastung bietet die Bildung eines „gehenden Schulbusses“, um die zeitliche Belastung der Eltern zu reduzieren. Denn schon wenige Tage nach Schulstart erkennt man, wer morgens auf dem gleichen Schulweg unterwegs ist. Dann ist es ganz einfach, sich mit den anderen Eltern abzusprechen und die Kinder in einer Gruppe abwechselnd zu begleiten.
Radeln auf dem Bürgersteig ist bis zum achten Lebensjahr Pflicht
Erst im Alter von rund neun Jahren sind die motorischen Fähigkeiten von Kindern für das Radfahren voll ausgeprägt. Deshalb sollten sich die Kinder allein frühestens im vierten oder fünften Schuljahr mit dem Fahrrad auf den Weg machen. Als Voraussetzung kann die Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein dienen! Davor ist der Schulweg auf dem Rad ohne Begleitung eines Erwachsenen mit erheblichen Risiken verbunden.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (= achter Geburtstag) mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren. Das gilt ebenso für mitradelnde Eltern, die nach einer Änderung der StVO inzwischen ihr Kind ebenfalls auf dem Gehweg begleiten dürfen. Bis zum zehnten Lebensjahr ist die Gehwegnutzung mit dem Rad weiterhin erlaubt. Dann müssen die erwachsenen Begleiter allerdings auf der Straße fahren, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.
AvD-Tipp: Auf helle Kleidung achten und das Fahrrad mit zusätzlichen Reflektoren ausstatten. Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört auch ohne Helmpflicht in jedem Fall zur Basisausstattung von Kindern und Erwachsenen.
Kinder fahren im Auto nur mit passender Rückhalteeinrichtung sicher
Lässt es sich umgehen die Kinder doch mit dem Auto zur Schule zu bringen, ist die Sicherung der jungen Mitfahrer durch altersgerechte Rückhaltesysteme verpflichtend. Diese Pflicht gilt nach der Vorschrift der StVO bis zum 12. Lebensjahr des mitfahrenden Kindes, wenn es kleiner als 1,50 Meter ist. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist in der Altersgruppe zwischen sechs und 12 Jahren außerorts jedes dritte Kind (37 Prozent) und innerorts fast jedes zweite (42 Prozent) Kind nicht richtig oder überhaupt nicht gesichert.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.