- Zahl der Wildunfälle im Vorjahr weiter gestiegen
- Wildwechsel nicht nur bei Überlandfahrten eine Gefahr
- Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden
Da den Tieren ihr natürliches Verhalten nicht angelastet werden kann, steht der Mensch in der Verantwortung sich möglichst so zu verhalten, dass Wildunfälle vermieden werden können. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert daher auch in diesem Jahr an die Verkehrsteilnehmer sich entsprechend anzupassen und die erforderliche Vorsicht walten zu lassen.
Wenn gerade jetzt im Herbst die früher einsetzende Morgen- und Abenddämmerung die Sichtverhältnisse in den Zeiten des Berufsverkehrs beeinträchtigt, sind auch viele Wildtiere aktiv. Da Wildtiere sich mittlerweile auch in städtischen Ballungsräumen wieder vermehrt angesiedelt haben, ergibt sich nicht nur für ländliche Lagen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist durchaus auch im Stadtgebiet möglich, z. B. in der Nähe städtischer Grünanlagen oder Parks.
Erhebliche Wucht erzeugt massives Gefahrenpotenzial
Die Energie, die bei einer Kollision mit einem Tier frei wird, ist beträchtlich und steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit beim Aufprall exponentiell. Wird ein 20 Kilogramm wiegender Rehbock mit Tempo 60 angefahren, beträgt die Wucht des Aufpralls rund 800 Kilogramm. Speziell bei Reh-, Dam- und Rotwild mit ihren langen Beinen, sind Zusammenstöße für alle Beteiligten in der Regel fatal: Stoßstange und Kühlergrill des Autos hauen dem Tier buchstäblich die Beine weg. Der Körper des Tieres landet auf der Motorhaube und trifft anschließend nahezu ungebremst auf die Windschutzscheibe. Da die in solchen Fällen keinerlei Schutz bietet, schießt das Tier mit Wucht in den Innenraum hinein und landet nicht selten auf der Rückbank oder im Kofferraum des Autos. Die Überlebenschancen für Mensch und Tier sind bei derartigen Unfällen allenfalls minimal.
Um das Risiko eines Wildunfalls zu reduzieren, sollten Verkehrsteilnehmer generell – und umso mehr in den kommenden Wochen – folgende Tipps beherzigen:
- Zu Wildwechsel kann es nicht nur in Waldgebieten kommen, sondern auch am Rand entlang von waldnahen Feldern und Wiesen. Auch in der Nähe städtischer Grünanlagen ist mit Wildtieren zu rechnen. Warnschilder unbedingt beachten.
- Die größte Gefahr droht bei Nebel, während der Morgen- und Abenddämmerung aber auch bei Nacht.
- Die Aufmerksamkeit nicht nur auf den Bereich rechts der Fahrbahn richten. Wild kann von beiden Seiten aus auf die Straße treten!
- Die Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Geschwindigkeit so zu wählen ist, dass innerhalb der vom Lichtkegel ausgeleuchteten Strecke gestoppt werden kann.
- Tauchen etwa Rehe oder Wildschweine am Straßenrand auf, bremsen und hupen, um die Tiere zu verscheuchen. Achtung: Wildlebende Tiere sind selten allein unterwegs! Es ist mit Nachzüglern zu rechnen.
- Bei Dunkelheit möglichst mit Fernlicht fahren. Die vergleichsweise großen Tieraugen reflektieren das Licht, was ihre Erkennbarkeit etwas verbessert. Sind helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn erkennbar, sofort abblenden. Andernfalls können die Tiere die Orientierung verlieren und laufen dann instinktiv auf die Lichtquelle zu oder bleiben stehen.
- Heftige Ausweichmanöver vermeiden, wenn ein Tier plötzlich im Scheinwerferlicht auftaucht. Das birgt die Gefahr, die Kontrolle über das Auto zu verlieren. Die Gefahr für sich selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer ist dann unkalkulierbar.
- Erscheint ein Zusammenstoß unvermeidbar, bremsen und das Lenkrad gerade halten. Das senkt die Geschwindigkeit des Anpralls und sorgt dafür, dass die Insassen durch die vordere Knautschzone des Autos bestmöglich geschützt werden.
War der Zusammenstoß nicht zu vermieden, sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten und nach Anlegen der Warnweste die Unfallstelle absichern. Dazu in ausreichender Entfernung (Minimum 100 Meter) das Warndreieck aufstellen. Bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet lassen. Jetzt gegebenenfalls verletzten Personen helfen und einen Notruf absetzen (Notruf: 112; Polizei: 110).
Befindet sich das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen – Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Deshalb neben der Polizei später auch den Förster informieren. Flüchtet ein verletztes Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Mitglieder des Automobilclub von Deutschland (AvD) können sich bei Schäden mit ihrer AvD Notrufzentrale in Verbindung setzen, auch per App.
Wie bei jedem Unfall grundsätzlich zu empfehlen, sollten die Unfallbeteiligten die Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut, Haare an der Stoßstange), z. B. mittels Fotoaufnahmen. Dabei aber auf keinen Fall die Unfallspuren beseitigen, bevor die Unfallaufnahme abgeschlossen ist.
Wildschäden reguliert die Versicherung, wenn …
Wenn vorhanden, erstattet die Teilkasko die Schäden am Auto, sofern diese durch einen Kollision mit „Haarwild“ entstanden sind. Als „Haarwild" definieren die Versicherer z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert. Ein Blick in die Police oder die Nachfrage beim eigenen Versicherer sorgt im Zweifelsfall für Klarheit. Viele Versicherungen verlangen in diesen Fällen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die der Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei ausstellen.
Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung Schäden auch dann übernehmen muss, wenn diese nicht unmittelbar durch Kontakt mit einem Wildtier verursacht wurden. Wer beispielsweise dem Tier ausweicht, ohne es zu berühren, und dabei mit einem Baum kollidiert oder im Straßengraben landet, hat dennoch Anspruch auf Schadenersatz durch die Teilkasko. Tipp: Möglichst die Namen und Adressen von helfenden Verkehrsteilnehmern und Insassen notieren, da Wildspuren am Fahrzeug dann in der Regel nicht als Schadensursache dokumentiert werden können. Denn es obliegt dem Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der Schaden durch ein Ausweichen vor Wild entstanden ist.
Die herrschende Rechtsprechung sieht vor, dass ein Versicherer auch dann zahlen muss, wenn das Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, in einem Unfall mündet. Allerdings ist die Versicherung in solchen Fällen unter Umständen berechtigt, den Anspruch des Geschädigten zu kürzen. Kommt es bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung zu Problemen, ist aufgrund der oftmals komplexen Rechtslage anwaltliche Unterstützung angeraten. AvD Mitglieder können sich in solchen Fällen unkompliziert an einen AvD Vertrauensrechtsanwalt wenden. Der Kontakt erfolgt über den AvD Mitgliederservice unter 069/6606800 oder per E-Mail an: recht@avd.de
AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.