- Gut gemeint, aber schlecht gemacht
- Das eigentliche Problem bleibt unberücksichtigt
- Gesetzesvorlage ist Ausdruck mangelnder Sachkunde
Aus Sicht des AvD zeugt die Gesetzesvorlage von einem eklatanten Unwissen der Problemlage in der Praxis. „Das eigentliche Problem ist nicht die nachträgliche Verlegung der Stromleitungen, sondern der Anschluss an das Stromverteilernetz“, kommentiert Lutz Leif Linden, AvD Generalsekretär. Hintergrund: Die in den allermeisten Kommunen und Städten verlegten Stromleitungen für die Versorgung privater Haushalte sind in die Jahre gekommen und nicht in der Lage, die erforderlichen Strommengen zu transportieren. Zudem gefährden Spannungsschwankungen die Netzsicherheit, die beim gleichzeitigen Laden mehrerer Elektrofahrzeuge entstehen und die von der derzeit auf lokaler und kommunaler Ebene genutzten Netztechnik nur in sehr begrenztem Umfang ausgeglichen werden können. Um das Risiko von Stromausfällen überschaubar zu halten, schließen die Stromversorger in der Regel nur eine sehr begrenzte Zahl von Ladestationen an ihr Versorgungsnetz an. In den meisten Stadtvierteln werden nur niedrige zweistellige Zahlen dieser Ladestationen zugelassen, in vielen Wohnstraßen beläuft sich diese Zahl oft sogar nur auf drei oder vier.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Leider glauben viele Politiker nach wie vor, Strom käme einfach aus der Steckdose. Das jetzt verabschiedete Gesetz mag gut gemeint sein. Es ist aber schlecht gemacht, weil es vollkommen an der Realität vorbeigeht. Der einzige Effekt ist, dass Wohnungsbau mal wieder verteuert und für Bauherren unattraktiver wird. Besser, weil sinnvoller, wäre es gewesen, zunächst einmal dafür zu sorgen, die lokalen Strom-Versorgungsnetze durch deren Ausbau leistungsfähiger zu machen, damit diese dem massiv steigenden Energiebedarf durch die Ausweitung der Elektromobilität überhaupt gerecht werden können. So gesehen hat der Bund erneut den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht.“
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