- Jetzt offensichtlich fehlerhaften Grenzwert korrigieren
- US-Umweltbehörde: Keine Auswirkungen unter 100 Mikrogramm NOx
- Gerichte dürfen nicht nur nach formaler Gesetzeslage urteilen
US-Umweltbehörde zieht EU-Grenzwert in Zweifel
Der am Montag (3.12.) im Berliner Kanzleramt zusammengetretene dritte Diesel-Gipfel, an dem neben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Vertreter der von Fahrverboten bedrohten Städten teilnahmen, hätte sich nicht erneut allein damit beschäftigen sollen, Maßnahmen zu finden, einen völlig überzogenen Grenzwert einzuhalten, vielmehr wäre es an der Zeit die logischen Konsequenzen aus den Einwendungen verschiedenster Experten und Fachinstitutionen zu ziehen. So hat die US-Umweltbehörde in einem Bericht vom April 2018 bekräftigt, dass sie keinerlei Hinweise erkennen kann, dass sich Stickstoffdioxide (NO2) unterhalb eines Jahresmittelwerts von 100 Mikrogramm auf die Gesundheit auswirken. Eine Expertengruppe des britischen Gesundheitsministeriums hat in einem Gutachten vom August 2018 in Zweifel gezogen, dass NOx eine Auswirkung auf die Sterblichkeit hat. Und auch in Deutschland gibt es Expertenstimmen, die den von der EU gesetzten Grenzwert als ebenso absurd einstufen, wie die aktionistische Diskussion um dessen Einhaltung. So existiert kein einziger wissenschaftlicher Beleg, dass Stickstoffdioxid in jener niedrigen Konzentration, wie sie der Straßenverkehr aktuell erzeugt, einen schädlichen Einfluss auf den menschlichen Körper hat. Ein Raucher inhaliert mit einer einzigen Zigarette bis zu 1.000 Mikrogramm. Wäre NO2 tatsächlich so gefährlich wie behauptet, müssten alle Raucher innerhalb weniger Monate tot sein.
Die deutschen Gerichte fordert der AvD auf, nicht allein stur nach dem formalen Gesetzestext zu urteilen, sondern die Fakten der aktuellen Forschungslage, sowie die Einschätzungen fachkundiger Stellen in die zwingend vorgeschriebene Abwägung der Verhältnismäßigkeit bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Der AvD erinnert daran, dass Gesetze den Menschen dienen sollen und nicht umgekehrt.
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