Wer in Anleihen, Aktien, Fonds oder Zertifikate investiert, braucht ein Wertpapierdepot. Die meisten haben das bislang bei einer Filialbank. "Wer jedoch auf Beratung verzichten kann, ist bei einer Direktbank besser dran. Das hat der Vergleich der Stiftung Warentest deutlich vor Augen geführt", sagt Uwe Lange von AVL Finanzvermittlung. "Für den Wechsel der Depotbank werden außerdem bei Sonderaktionen immer mal wieder hohe Prämien gezahlt."
Welche Kosten lassen sich bei einem Depotwechsel sparen?
Bei einem teuren Wertpapierdepot fallen einerseits Depotgebühren an. Dafür allein werden oft schon 100 bis 200 Euro im Jahr berechnet. Bei günstigen Banken entfällt die Depotgebühr, wodurch sich bereits der Depotwechsel lohnt. Zum anderen werden Gebühren für Transaktionen berechnet, also dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren wie z. B. Fondsanteilen. Bei Filialbanken ist das meist ein Prozent der Ordersumme. Bei einem Kauf von Fondsanteilen für 10.000 Euro fallen also z. B. Kosten von 100 Euro an. Bei günstigen Banken wird meist nur ein Bruchteil davon berechnet.
Wird mit dem Depotwechsel zugleich ein Discounter/Finanzvermittler wie AVL vermerkt, wird zudem Fondskauf ohne Ausgabeaufschlag möglich. Lesen Sie hier im Detail, welche Kostenersparnis ein Depotübertrag mit AVL als Finanzvermittler für Sie bringt.
Was ist für den Depotübertrag zu tun?
Es wird zunächst ein neues Wertpapier-Depot bei einem günstigen Anbieter eröffnet, der Antrag kann zumeist online gestellt werden. Es ist dann nötig, sich per Postident-Verfahren zu legitimieren. Dafür wird bei einer Filiale der Deutschen Post kurz der Ausweis vorgezeigt. Die neue Depotbank erhält gleichzeitig den Auftrag, die Übertragung der Wertpapiere in das neue Depot vorzunehmen. Wichtig zu wissen: Es kann bis zu sechs Wochen dauern, bis der Depotübertrag abgeschlossen ist - in dieser Zeit sind keine Transaktionen möglich.
Welche Gebühren darf die alte Depotbank berechnen?
Gar keine außer Fremdspesen. Denn der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen entschieden, dass für einen Depotübertrag keine Gebühren berechnet werden dürfen (Az: XI ZR 200/03, XI ZR 49/04). Der Kunde habe einen gesetzlichen Herausgabeanspruch - und wenn von der Bank eine gesetzliche Pflicht erfüllt wird, sind Gebühren generell unzulässig. Lediglich bei der Übertragung aus einem Wertpapier- Depot aus dem Ausland sind solche Kosten denkbar.
Was passiert mit dem alten Depot nach dem Übertrag?
Der Sparer sollte es auflösen, damit keine weiteren Gebühren anfallen. Befinden sich noch "Bruchstücke" im Depot, sollten sie verkauft werden. Übertragen werden nur ganze Wertpapier-Anteile. Hat aber jemand z. B. 155,34 Fondsanteile, werden 155 übertragen, 0,34 verbleiben als "Bruchstück" im Altdepot. Manche Banken bieten einen "Umzugsservice" an. Wechselt ein Kunde zu ihnen, veranlassen sie sowohl Auflösung des alten Depots als auch den Verkauf der Bruchstücke.
Welche Folgen hat der Depotübertrag bei der Steuer?
Wenn der Depotinhaber gleich bleibt, werden alle Steuer-Informationen mit übertragen, also insbesondere der Kaufzeitpunkt. Der Depotübertrag ist aber auch an jede andere Person möglich, etwa den Ehegatten oder Kinder. Das wird steuerlich grundsätzlich wie ein Verkauf betrachtet (§ 43 Abs. 2 S. 4 EStG), sodass auch ältere Wertpapier-Anteile unter die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer fallen würden. Das lässt sich verhindern, indem erklärt wird, dass die Depotübertragung ohne Gegenleistung erfolgte ("unentgeltliche Übertragung"). Das Finanzamt wird darüber informiert und prüft, ob eventuell Schenkungssteuer anfällt (für Kinder und Ehegatten gibt es aber hohe Freibeträge).