Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 389378

AVL Finanzvermittlung GmbH Poststraße 15/1 71384 Weinstadt, Deutschland https://www.avl-investmentfonds.de
Ansprechpartner:in Herr Andreas Kunze +49 211 580056090

Geschlossene Fonds: Das sollten Anleger wissen

Haftung mit gesamter Einlage - Geschlossene Fonds: Das sollten Anleger wissen

(lifePR) (Weinstadt, )
Schiffe, Flugzeuge, Immobilien, Windkraftanlagen: Über geschlossene Fonds/Beteiligungen können Anleger in viele lukrativ klingende Geschäftsideen investieren. Hohe Renditen und auch Steuervorteile sind möglich - aber ebenso bittere Enttäuschungen und Verluste. "Zu viele Anleger wissen nicht genau, worauf sie sich einlassen", sagt Uwe Lange von der AVL Finanzvermittlung. Folgende Basisinfos sollten Anleger mindestens kennen.

"Beteiligungen" werden auch als "geschlossene Fonds" bezeichnet, womit die Begriffsverwirrung schon anfängt. Denn es gibt schließlich z.B. offene Immobilienfonds, die in jüngster Zeit geschlossen wurden. Was also unterscheidet diese beiden Fonds-Typen?

Beim offenen Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds können jederzeit Anteile gekauft und verkauft werden. Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) als Emittent unterliegt einer staatlichen Kontrolle, in Deutschland nach dem Investmentgesetz (InvG). Das Fondsvermögen gilt demnach als "Sondervermögen". Das bedeutet: Gerät die KAG selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten, steht dennoch das Fondsvermögen allein den Anteilseignern zu. Sie müssen das nicht mit möglichen Gläubigern einer KAG teilen.

Geschlossene Fonds/Beteiligungen werden dem "grauen Markt" zugerechnet. Grau, weil der Markt lange Zeit weitestgehend als unkontrolliert und unreguliert galt. Ein so genannter Initiator sammelt in der Regel für ein bestimmtes Projekt Geld bei Anlegern ein, etwa einen Hotel-Komplex. Wenn die kalkulierte Summe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Weitere Anleger können nicht hinzukommen. Die geplante Projektdauer sind mal drei Jahre, mal fünf Jahre, mal mehr als zehn Jahre. In dieser Zeit sind Kündigungen in der Regel nicht möglich. Bestenfalls können Anteile über einen Zweitmarkt veräußert werden, meist nur mit hohem Verlust.

Nicht Kunde, sondern Mit-Unternehmer

"Dem Anleger muss klar sein, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt", sagt Uwe Lange von AVL Finanzvermittlung. "Er ist nicht Kunde, er ist Mit-Unternehmer in der Regel in einer Kommanditgesellschaft und haftet mit seiner gesamten Einlage für das Unternehmen. Ein Totalverlust ist möglich." Grundsätzlich gilt: Der Anleger ist in besonderem Maße davon abhängig, dass die Geschäftsführung gute Arbeit leistet und z.B. die Kosten gering hält - eine Überwachung durch Aufsichtsbehörden wie bei KAGs, Banken oder Versicherungen gibt es nicht.

Was sind die Chancen? Bei geschlossenen Fonds/Beteiligungen sind wie bei jedem Unternehmen hohe Erträge möglich, die teilweise steuerlich begünstigt sind. Bei Schiffsfonds etwa müssen wegen der geringen Tonnagesteuer nur geringe Teile eines Gewinnes versteuert werden. Eine teilweise Fremdfinanzierung über Kredite kann die Rendite noch deutlich erhöhen ("Hebeleffekt").

Gerade aber hohe Fremdfinanzierung und hohe Kosten haben sich, gepaart mit nicht wie prognostiziert verlaufender Geschäftsentwicklung, in der Vergangenheit oft als Bumerang erwiesen. "Der Investor muss sich sehr genau mit den Eckdaten des Projekts auseinandersetzen, um Chancen und Risiken abwägen zu können", sagt Uwe Lange. Das sind einige Kriterien:

- Wie ist die Erfolgsbilanz des Fondsanbieters bislang?
- Sind die Investitionsobjekte bekannt?
- Gibt es seriöse Garantien etwa für die Fertigstellung?
- Wie hoch ist die Fremdkapitalquote?
- Gibt es einen Zweitmarkt oder Rückgaberechte?

"Am besten ist es, wenn ein Anleger sich unbeeinflusst von einem Verkäufer ein Bild des Projekts macht, indem er die Unterlagen ausführlich liest. Geschlossene Fonds/Beteiligungen lassen sich auch mit erheblicher Kostenersparnis über einen Discount-Vermittler erwerben", sagt Uwe Lange. Das spart Geld und schützt davor, überredet zu werden.

Der Gesetzgeber plant, Anleger durch eine größere Regulierung bei geschlossenen Fonds besser zu schützen. Im Sommer 2013 soll die so genannte AIFM-Richtlinie umgesetzt werden, wonach jedes Emissionshaus künftig eine Zulassung der Finanzaufsicht benötigt. Die Verkaufsprospekte sollen ebenfalls stärker kontrolliert werden. Bislang prüft die Finanzaufsicht lediglich formal, ob die Prospekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Künftig wird zudem geprüft, ob die Prospekte inhaltlich schlüssig und frei von Widersprüchen sind. Uwe Lange: "Dennoch bleibt es vor allem Aufgabe des Anlegers, sich gründlich zu informieren."

Website Promotion

Website Promotion

AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzvermittlung, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 30.000 Kunden als bundesweit führender unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 17.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten sowie Lebens- und Rentenversicherungen auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf seine Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100% des Agios, sowie zusätzlich von bis zu 8,6% der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht. Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.