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AVL Finanzvermittlung GmbH Poststraße 15/1 71384 Weinstadt, Deutschland https://www.avl-investmentfonds.de
Ansprechpartner:in Herr Andreas Kunze +49 211 580056090

Kampf für Verbraucherschutz und gegen Missstände in der Versicherungsbranche

AVL: Verordnung von 1934 soll juristisch überprüft werden

(lifePR) (Stuttgart/Weinstadt, )
Eine Verordnung von 1934 verhindert in Deutschland den Preiswettbewerb zwischen Versicherungsmaklern, weil diese ihre Provisionen nicht an Kunden weitergeben dürfen. Diese alles andere als verbraucherfreundliche und vor allem nicht mit dem Europarecht zu vereinbarende Regelung behindert nach Ansicht des unabhängigen Finanzvermittlers AVL den freien Wettbewerb und günstigere Konditionen bei Versicherungen. Mit einer Klage gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll jetzt die längst überfällige Prüfung der Verordnung angestoßen werden. Derzeit liegt die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt.

Der Reichskanzler hieß Adolf Hitler, die regierende Partei NSDAP - doch die 1934 erlassene Verordnung ist bis heute unverändert in Kraft. Ihr wesentlicher Inhalt: In Deutschland dürfen Versicherungsmakler nicht aus eigener Initiative zugunsten der Kunden auf einen Teil der ihnen zustehenden Provisionen verzichten. Das beschränkt den Preiswettbewerb, der wiederum am Markt zu günstigeren Konditionen für die Versicherten führen kann. So wurde AVL untersagt, die fondsgebundenen Kosten zweier Lebensversicherungen zu rabattieren, wie der Produktanbieter, die db Vita S.A. mit Sitz in Luxemburg, es eigentlich mit einem speziellen Tarif ermöglicht.

"An diesem konkreten Beispiel zeigt sich, wie ärgerlich die Regelung für den informierten Verbraucher, aber auch für uns als Vermittler ist", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Dem Finanzdienstleister AVL liegt daran, den Anlegern bei Finanzprodukten möglichst hohe Rabatte auf Abschlusskosten zu gewähren. Dieser Grundsatz lässt sich bei Versicherungen aufgrund der Bestimmungen nicht verfolgen. Deshalb will der unabhängige Vermittler nun aus aktuellem Anlass im Sinne des Verbraucherschutzes mit einer Klage veranlassen, dass die Regelung überprüft wird.

"Historisch betrachtet ist das Provisionsabgabeverbot von 1934 aus vorausgegangenen Kartellabsprachen entstanden. Diese fragwürdige Grundlage sowie die grundsätzliche Einschränkung des Wettbewerbs widersprechen dem europäischen Recht. Im Bereich des Wettbewerbs der Versicherungsmakler hinkt Deutschland hinterher - in anderen europäischen Ländern ist das praktisch gar kein Thema. Für eine Überprüfung des Abgabeverbots ist es deshalb höchste Zeit - insbesondere im Hinblick auf die europäische Dimension", so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart. Im konkreten Fall liege hinsichtlich der untersagten Rabattierung auf fondsgebundene Kosten bei den Produkten db Vita Premium und db Vita Select zudem ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor.

AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).

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