AVL Finanzvermittlung spricht für Kunden eine Maximal-Rabatt-Garantie aus - dies gilt auch für Riester- und Rürup-Verträge. So bekommt der Anleger alle Abschlussprovisionen, die AVL erhält, als Rabatt gut geschrieben. In den meisten Fällen werden dem Kunden so Abschlusskosten gar nicht erst berechnet. Ist dies doch der Fall, da der Anbieter keine andere Wahl lässt, so werden diese im Folgejahr der Einzahlung vollständig erstattet. Die Provisionsgutschrift steht dabei dem Anleger zur freien Verfügung. Er kann selbst entscheiden, ob er das Geld weiter investieren oder für andere Zwecke nutzen möchte. Unter Umständen ist die Provisionsgutschrift sogar steuerfrei.
Bereits über 5 Millionen Euro ausgeschüttet
Im Jahr 2008 fand die erste Auszahlung der Abschlussprovisionen statt. Die Ausschüttungssumme, die seitdem insgesamt ausgezahlt wurde, beläuft sich auf über 5 Millionen Euro - davon wurden allein im Mai 2015 über 750.000 Euro ausgeschüttet. AVL Kunden informieren sich über Ihre Investitionen selbst, da sie keine Anlageberatung wünschen. Aus diesem Grund kann AVL alle erhaltenen Abschlussprovisionen direkt an den Kunden weiter geben. "Teure Berater mindern die Rendite. Bei AVL gibt es diese nicht und so können sich unsere Kunden bares Geld sparen", so Uwe Lange. Neben Riester- und Rürup-Produkten bietet AVL insgesamt über 21.500 Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an.
Bei der Riester- und Rürup-Rente gibt es jeweils eine Kleinigkeit zu beachten. Erhält der Sparer für seine Riester-Rente eine Provisionsgutschrift, so gilt dies als vorgezogene Rentenauszahlung. Bis zu 102 Euro im Jahr sind dabei steuerfrei. Alle Beträge, die darüber hinaus gehen, müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei der Rürup-Rente ist die Provisionsgutschrift steuerfrei. Wird das Geld nicht reinvestiert, wird die steuerlich begünstigte Einzahlung gemindert.