Abschlussprovision als "Urlaubsgeld": Wie geht das denn? Ganz einfach: Die inzwischen über 40.000 Kunden von AVL Finanzvermittlung wünschen keine Beratung, informieren sich selbst und entscheiden ohne Beeinflussung, welche Finanzanlagen sie tätigen wollen. AVL Finanzvermittlung honoriert die Selbstständigkeit der Kunden, indem Abschlussprovisionen auch bei Riester- oder Rürup-Renten zu 100 Prozent an die Kunden weitergegeben werden. Meist werden sie erst gar nicht berechnet oder, wenn der Anbieter keine andere Wahl lässt, später erstattet.
Provisionsgutschrift zur freien Verfügung
Die Abrechnung für die über 10.000 Riester- und Rürup-Sparer bei AVL Finanzvermittlung erfolgt einmal jährlich im Mai. "Das Geld kann weiter investiert oder für Konsumzwecke verwendet werden", sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange. "Wer die erstattete Abschlussprovision für den Urlaub verwenden will oder für eine WM-Party, kann das tun." Anders als das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber ist die Provisionsgutschrift unter Umständen sogar steuerfrei.
Riester-Rente: Erhält der Sparer eine Provisionsgutschrift, so gilt das als vorgezogene Rentenauszahlung. Sie ist bis zu 102 Euro im Jahr (Werbungskosten-Pauschale) steuerfrei, darüber hinaus gehende Beträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Rürup-Rente: Die Provisionsgutschrift ist steuerfrei, mindert aber die steuerliche begünstigte Einzahlung, wenn das Geld nicht reinvestiert wird.
Die AVL-Ausschüttungen von Abschlussprovisionen für Riester- und Rürup-Renten belaufen sich seit 2008 nun schon auf rund 4,5 Millionen Euro. "Eine berechtigte Kritik an Riester- und Rürup-Renten, nämlich die hohen Abschlusskosten, trifft somit nicht zu, wenn der Kunde sich selbst informiert und ohne teure Berater direkt abschließt", sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange. Übrigens: Auch laufende Verträge können auf einen Discount-Vermittler umgestellt werden - das lohnt sich, wenn mit jeder Einzahlung oder Erhöhung erneut Abschlussprovision erhoben wird.
Wer die Provisionsgutschrift statt für den Urlaub für die Altersvorsorge reinvestiert, kann die Rendite seiner Riester- oder Rürup-Rente spürbar erhöhen und am Ende einige Tausend Euro mehr verbuchen. Das gilt ebenso für nicht geförderte Geldanlagen, etwa einen regulären Investmentfonds. Ein Rechen-Beispiel: Werden zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro gespart, so ergibt sich bei fünf Prozent Ausgabeaufschlag (= Abschlusskosten) und sechs Prozent Wertentwicklung p.a. ein Fondsvermögen von rund 93.300 Euro. Ohne Ausgabeaufschlag würde sich indes ein Fondsvermögen von rund 98.000 Euro ergeben - eine Differenz von fast 5.000 Euro (s. AVL-Berechnung).
Fonds ohne Ausgabeaufschlag: So erhöht sich das Sparergebnis
Beispiel mit einer Sparrate von 100 € im Monat, angenommene Rendite: 6% p.a.
Anlagedauer / 5 % Ausgabe-Aufschlag / 0 % Ausgabe-Aufschlag
nach 10 Jahren / 15.549 € / 16.623 €
nach 20 Jahren / 43.396 € / 45.565 €
nach 30 Jahren / 93.264 € / 97.926 €
nach 40 Jahren / 182.572 € / 191.696 €
Kaufm. gerundet, mögliche Steuern unberücksichtigt
Quelle: AVL Finanzvermittlung