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Urteil zu Verordnung von 1934: Gericht kippte heute Provisionsabgabeverbot

AVL Klage führt zu Entscheidung im Sinne der Verbraucher

(lifePR) (Stuttgart/Weinstadt, )
Bislang verbot eine gesetzliche Verordnung Versicherungsmaklern, aus eigener Initiative zugunsten ihrer Kunden auf Provisionen zu verzichten. Diese veraltete Regelung wurde heute vom Verwaltungsgericht Frankfurt gekippt. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Klageargumentation des Finanzvermittlers AVL und entschied im Sinne der Verbraucher. Denn nun öffnet sich der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern. Für Millionen Versicherte kann das zu günstigeren Konditionen führen.

Die Regelung, welche die Abgabe von Provisionen verhindert, verstößt gegen die heutigen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit einer Norm. Diese verlangen von Bußgeldverfahren, zu denen das Provisionsabgabeverbot führen kann, dass der Verbotinhalt klar definiert wird. Das sei bei der Verordnung von 1934 nicht gegeben. Deshalb erklärte das Gericht das Provisionsabgabeverbot für ungültig.

"Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne des Verbrauchers, die den Preiswettbewerb fördern kann, sehr. Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen. Für dieses Ergebnis hat sich unser Einsatz gelohnt", so Uwe Lange, Inhaber von AVL, der mit einer Klage gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Stein ins Rollen gebracht und die Vorschrift in Frage gestellt hatte. Nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Finanzvermittler war die Verordnung ärgerlich. Zum Geschäftsmodell von AVL gehört es, den Anlegern bei Finanzprodukten möglichst hohe Rabatte auf Abschlusskosten zu gewähren. Dieser Grundsatz ließ sich bislang bei Versicherungen aufgrund der Bestimmungen nicht verfolgen. Jetzt steht den günstigen Konditionen nichts mehr im Weg.

"Es war an der Zeit diese gesetzliche Regelung zu überprüfen. Wie sich gezeigt hat, ist sie mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Mit der heutigen Entscheidung zieht Deutschland endlich nach, denn im europäischen Vergleich hinkten wir im Bereich des Wettbewerbs der Versicherungsmakler bislang hinterher", erläutert der von AVL beauftrage Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart.

Das Verwaltungsgericht hat die Sprungrevision zugelassen, so dass das Bundesverwaltungsgericht sofort über die Rechtsfrage entscheiden könnte. "Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bafin in Berufung gehen wird, um das Verfahren auf diese Weise noch weiter zu verzögern", berichtet Dr. Sasdi.

AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.500 Fonds steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).

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