Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 880985

S-Press | medien Bonngasse 3 53111 Bonn, Deutschland http://www.s-press-medien.de
Ansprechpartner:in Herr Axel Mörer-Funk +49 170 4037880
Logo der Firma S-Press | medien

Ab 2022: Neue Autotypen mit Tempobremse ISA

Was die neue Technik kann - In den ersten sieben Jahren ohne Aufpreis

(lifePR) (Stuttgart, )
Ab Juli 2022 müssen neue Fahrzeugtypen verpflichtend mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA ausgerüstet sein, ab Mitte 2024 alle Neufahrzeuge. Die EU hofft, mit dem Intelligent Speed Assistance die Zahl der Verkehrstoten um 10 bis 20 Prozent zu senken. Die Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR erklärt das System in ihrer neuen Ausgabe 3.

Welche Fahrzeuge bekommen ISA? Ab dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugmodelle über den Geschwindigkeitsassistenten verfügen. Das gilt für Pkw genauso wie für Transporter, Lkw und Busse. Ältere typzugelassene Fahrzeuge dürfen ab dem 7. Juli 2024 als Neufahrzeuge nur noch mit ISA verkauft werden.

Was kann ISA? Bereits verfügbare Assistenzsysteme wie Verkehrszeichenerkennung, Tempomaten und Tempobegrenzer soll ISA intelligent vernetzen, um den Fahrer zu unterstützen, Tempobegrenzungen einzuhalten. Dabei soll ISA per Videokamera und/oder auf Kartenbasis das aktuelle Tempolimit erkennen. Ist der Fahrer zu schnell unterwegs, reduziert das System die Motorleistung. Es greift aber nicht über die Bremse ein. Während des Eingriffs in die Motorleistung löst ISA visuelle und akustische Warnsignale aus. Möglich ist auch ein sich verstärkender Widerstand im Gaspedal. Es liegt weiterhin in der Verantwortung des Fahrers, zu bremsen. Eine automatische Bremsung erfolgt nur, wenn das Fahrzeug über ein automatisiertes Notbremssystem oder einen adaptiven Abstandsregeltempomaten (ACC) verfügt.

Lässt sich ISA überstimmen? Ja, der Fahrer soll über das Gaspedal das System überstimmen können, etwa bei einem Überholmanöver, während dessen sich das Tempolimit ändert. Der Fahrer erhält dabei ein visuelles und akustisches Signal, bis er wieder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreicht oder unterschreitet. Dann ist ISA wieder aktiv. Um die Akzeptanz zu erhöhen, soll ISA vollständig abschaltbar sein. Bei jedem Neustart des Fahrzeugs ist ISA jedoch wieder aktiv.

Was kostet ISA? In den ersten sieben Jahren müssen Autofahrer für das vorinstallierte ISA-System nichts bezahlen. Anschließend steht es den Herstellern frei, für den Dienst Gebühren zu erheben, zum Beispiel in Form eines Abonnementmodells.

Gibt es schon Autos mit ISA? Diverse Autohersteller bieten bereits ISA unter anderen Namen an, etwa Mercedes in der E- und S-Klasse, Ford im Focus und S-Max, Opel im Crossland, Volvo in seiner 90er-Baureihe.

Redakteure: Uli Baumann, Holger Wittich 

AUTO STRASSENVERKEHR erscheint alle 14 Tage und gehört zur Redaktionsgruppe Automobil der MOTOR PRESSE STUTTGART. Inhaltliche Schwerpunkte sind Neuheiten, Tests und Fahrberichte erschwinglicher Modelle sowie lesernahe Kaufberatung und Service.

Sie erhalten die Vorabmeldungen von AUTO STRASSENVERKEHR wie gewohnt. Falls Sie sich für den Verteiler abmelden möchten, genügt eine kurze E-Mail an den Absender. Außer Ihrer Mailadresse sind keine weiteren Daten gespeichert. 

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.