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Neuer Entwurf der Mineralöl-Verordnung mit nur einem Grenzwert

(lifePR) (Hamburg, )
Der aktuelle Entwurf vom Bundesministerium zur Mineralöl-Verordnung (22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenstände-Verordnung) ist veröffentlicht. Dieser enthält eine Verpflichtung zur Verwendung einer funktionellen Barriere bei der Herstellung bzw. Inverkehrbringen von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen. Allerdings gilt die Barrierepflicht nur bei Verwendung von Altpapier. Ferner ist die Barrierepflicht auch hinfällig, wenn der Verpackungsmittel-Hersteller/Inverkehrbringer sicherstellen kann, dass aus seinem Bedarfsgegenstand keine MOAH in Lebensmittel übergehen, oder der Lebensmittelunternehmer sicherstellt, dass der MOAH-Übergang in Lebensmittel nicht stattfindet (d.h. unterhalb der Nachweisgrenze).

Bei funktionellen Barrieren liegt die Nachweisgrenze bei 0,5 mg/kg für den Übergang. Liegt der MOAH-Gehalt unter diesem Wert, gilt der Übergang als nicht erfolgt.

Grenzwerte für MOSH aus Verpackungsmaterialien sind nicht vorgesehen. Dies verwundert, da Studien bestätigen, dass sich MOSH in verschiedenen Organen, insb. in der Leber, akkumulieren. Eine Studie zu MOSH erfolgte u.a. von der EFSA. Hier wurde die Akkumulation von MOSH in Leber, Milz und Fettgewebe von Tieren nachgewiesen. In Rattenlebern war unerwartet eine Granulombildung insb. durch n-Alkane zu beobachten.

Ebenso fehlen in dem Verordnungs-Entwurf die Grenzwerte für MOSH & MOAH in Lebensmitteln selbst. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verordnung das Problem regelt, oder noch mehr Fragen aufwirft.

Mit welchen Maßnahmen (Zahlen, Daten, Fakten) Sie Gehalte an MOSH & MOAH reduzieren und wie mit der Rechtslage umzugehen ist erfahren Sie auf dem Premium-Seminar „Mineralölbestandteile in Lebensmittel – effizient analysieren, Kontaminantionsrisiko reduzieren, rechtssicher handeln“

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