Bei funktionellen Barrieren liegt die Nachweisgrenze bei 0,5 mg/kg für den Übergang. Liegt der MOAH-Gehalt unter diesem Wert, gilt der Übergang als nicht erfolgt.
Grenzwerte für MOSH aus Verpackungsmaterialien sind nicht vorgesehen. Dies verwundert, da Studien bestätigen, dass sich MOSH in verschiedenen Organen, insb. in der Leber, akkumulieren. Eine Studie zu MOSH erfolgte u.a. von der EFSA. Hier wurde die Akkumulation von MOSH in Leber, Milz und Fettgewebe von Tieren nachgewiesen. In Rattenlebern war unerwartet eine Granulombildung insb. durch n-Alkane zu beobachten.
Ebenso fehlen in dem Verordnungs-Entwurf die Grenzwerte für MOSH & MOAH in Lebensmitteln selbst. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verordnung das Problem regelt, oder noch mehr Fragen aufwirft.
Mit welchen Maßnahmen (Zahlen, Daten, Fakten) Sie Gehalte an MOSH & MOAH reduzieren und wie mit der Rechtslage umzugehen ist erfahren Sie auf dem Premium-Seminar „Mineralölbestandteile in Lebensmittel – effizient analysieren, Kontaminantionsrisiko reduzieren, rechtssicher handeln“
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