Zu rund 80 Prozent ist ein so genanntes Kammerflimmern der Auslöser eines Herz-Kreislauf-Stillstandes. Durch die mangelnde Sauerstoffversorgung des Gehirns drohen dem Patienten schnell irreversible Hirnschäden oder gar der Tod. Zu den Aufgaben des Laien-Ersthelfers gehören nach den Worten der Experten der B·A·D GmbH neben dem Notruf mit der Meldung "Herzstillstand" die Laien-Reanimation und die Defibrillation mittels AED. Denn durch die Reanimation mittels Herzdruckmassage und Beatmung werde zwar die Pumpenfunktion des Herzens weitgehend ersetzt, das Kammerflimmern jedoch bleibt unbehandelt: Mit einer frühestmöglichen Defibrillation hingegen wird versucht, die normale Herzaktivität mit Hilfe von Stromstößen wieder herzustellen.
Automatisierte externe Defibrillationsgeräte stehen zunehmend auch in Firmen und Betrieben zur Verfügung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Grundstamm von fünf bis zehn Prozent an Ersthelfern im Betrieb vorzuhalten. Sie müssen, so die B·A·D, an mindestens einem Erste-Hilfe-Training mit acht Unterrichtseinheiten pro Jahr teilnehmen. Wenn der jährliche Turnus nicht eingehalten werden konnte, ist für Ersthelfer der Besuch eines kompletten Erste-Hilfe-Kurses mit 16 Unterrichtseinheiten verpflichtend.