Insbesondere in Bezug auf die stark ansteigenden Fehlzeiten infolge von psychischen Belastungen, die sich zumeist nicht offenkundig und niemals frühzeitig manifestieren, kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem wesentlichen Instrument der Früherkennung und somit des weiteren wirtschaftlichen Erfolges werden. Denn in der europäischen Union verursachen allein psychisch bedingte Fehlzeiten schon heute einen volkswirtschaftlichen Schaden von etwa 20 Milliarden EURO jährlich. Den Ausfall der Bruttowertschöpfung durch Produktionsausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit insgesamt bezifferte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit allein für Deutschland für das Jahr 2006 auf ca. 70 Milliarden EURO, die sich aus 410 Mio. Arbeitsunfähigkeitstagen errechnet.
Trotz dieser harten wirtschaftlichen Fakten und trotz des seit dreizehn Jahren bestehenden Arbeitsschutzgesetzes, in der die Gefährdungsbeurteilung rechtskräftig verankert ist, gibt es immer noch viele Betriebe, die eine solche Beurteilung nicht vorweisen können. Sie begeben sich damit schon rein rechtlich auf dünnes Eis, denn im Ernstfall - beispielsweise bei größeren oder gar lebensbedrohlichen Unfällen am Arbeitsplatz - drohen hohe Geldbußen. Auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens könnte das Eis dünn werden, wenn die oben beschriebenen Ausfallkosten in der derzeitigen Krise nicht eingebremst werden.
Nach Auffassung der B.A.D-Experten, die allein in Deutschland 240.000 Betriebe betreuen, scheuen viele Unternehmen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, weil sie sie für schwierig, zeitintensiv und restriktiv halten. In Wirklichkeit haben die Betriebe aber großen Beurteilungs- und Handlungsspielraum, vor allem hinsichtlich der gesetzlich geforderten Dokumentation, die über bestimmte Software-Tools sogar sehr einfach am PC erstellt werden kann.
Für die Durchführung selbst wird in der Regel ein strukturiertes Verfahren gewählt, welches sich an allgemeinen Empfehlungen - beispielsweise der Berufsgenossenschaften - richtet. Als vorteilhaft zeigt sich die Beauftragung von erfahrenen Experten, die sich mit allen Vorschriften und Beurteilungskriterien, aber auch mit der Fülle verschobener Risikofaktoren auskennen. Sie sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation und listen im Anschluss gleich den Handlungsbedarf mit entsprechenden Maßnahmenvorschlägen auf. Eine solche Vorgehensweise erweist sich als besonders sicher, zeit- und kosteneffizient.
Unternehmen, die bereits eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, müssen diese regelmäßig überprüfen. Die B.A.D-Sicherheitsingenieure empfehlen im Normalfall einen Intervall von zwei bis drei Jahren. Werden neue Anlagen oder neue Arbeitsverfahren eingeführt oder ergeben sich wesentliche Änderungen im Arbeitsprozess, ist die Überprüfung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung umgehend erforderlich.
Wer noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, sollte gerade jetzt in der Krise schnellstens einen Perspektivenwechsel vornehmen und diese Maßnahme nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance für sein Unternehmen betrachten. Denn neben den Einsparungen aus einer Reduktion von Fehltagen, die in "gesunden" Unternehmen ausreichend nachgewiesen ist, erhält der Arbeitgeber auch ein ebenso nachweisliches Mehr an Produktivität. Gesunde Mitarbeiter in einer arbeitsförderlichen Umgebung sind motivierter, engagierter und leistungsorientierter. Engpässe werden besser bewältigt, die Fluktuation verringert sich, und die Produktion erlebt eine qualitative Steigerung.
Für den Zeitraum von 1994 bis 2001 hat eine Studie in Kleinbetrieben (BAuA) festgestellt, dass 45 Prozent der analysierten Unternehmen, die sich vom Markt verabschiedeten, keine Investitionen in den Gesundheitsschutz getätigt hatten. Von den Unternehmen, die es taten, teilten indes nur 7 Prozent dieses Schicksal.