Ruhe bewahren, so die Experten einer der führenden Anbieter für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, ist im Unglücksfall oberstes Gebot. Und das gilt für Helfer wie für den Verletzten, der nicht alleine gelassen und beruhigt werden sollte. Keinesfalls jedoch darf dem Patienten etwas zu essen gegeben werden. Bei Atemstillstand gehört die Atemspende zur Ersten Hilfe, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung nach einem Kreislaufstillstand dürfen nur Ersthelfer mit einer Sonderausbildung durchführen.
Stundenlanges Stehen, zu wenig Essen und zu viel Alkohol, der vor der Kälte im Freien schützen soll und doch genau das Gegenteil bewirkt, können sich auch mit einer Ohnmacht rächen. Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung sehen die Erste-Hilfe-Maßnahmen die Seitenlagerung des Patienten vor. Wenn es äußere und damit erkennbare Verletzungen gibt, müssen sie beim Anwählen der Notrufnummer 112 kurz und möglichst präzise geschildert werden: Diese Angaben, so die Experten der B-A-D, erleichtern den Rettungskräften die Arbeit und machen ihre Hilfe effizienter.
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