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Gehörschäden nicht auf die leichte Schulter nehmen

B-A-D: Lärmbelästigungen können krank machen

(lifePR) (Bonn, )
Erhöhter Blutdruck, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Störungen - und dies alles als Folge von Lärm? Die Gefahren, die von lang dauernden Lärmbelastungen ausgehen, werden nach den Erfahrungen der Mediziner der B-A-D GmbH (Bonn) oftmals unterschätzt.

Die WHO definiert Lärm als akustische Energie, die die Gesundheit des Menschen oder sein physisches, geistiges oder soziales Wohlbefinden beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann. Neben hohen Schallpegeln, die das Gehör schädigen, fallen hierunter auch Wirkungen, die nicht das Gehör an sich betreffen, sondern andere körperliche oder psychische Effekte verursachen, wie z.B. Bluthochdruck, Schlafstörungen oder Nervosität.

Das Besondere hierbei ist, dass nicht die Höhe der Schallpegel alleine eine Wirkung verursacht, sondern auch der Informationsgehalt oder das empfundene Stören des wahrgenommenen Geräusches, wie z. B. das Tropfen eines Wasserhahns. Egal ob gehörschädigende oder psychische Wirkungen im Vordergrund stehen, zur Verbesserung der Lebensqualität muss an der Ursache angesetzt werden.

Die Experten der B-A-D, einem der führenden Anbieter für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, verweisen zum Schutz des Gehörs auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Angebots- oder Pflichtuntersuchungen für Mitarbeiter, die Lärm ausgesetzt sind, klar regelt. Danach müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern ab einem so genannten Tagesexpositonspegel von 80 dB(A) (Dezibel) eine Untersuchung anbieten, und wer während einer Acht-Stunden-Schicht einem durchschnittlichen Schallpegel von 85 dB(A) und mehr ausgesetzt ist, ist zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet. Das gilt auch für Mitarbeiter, die bei Knallgeräuschen auftretende Spitzenpegel von 137 dB(C) verkraften müssen.

Die B-A-D-Mediziner warnen davor, mögliche Schädigungen des Gehörs auf die leichte Schulter zu nehmen und verweisen auf die Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie empfehlen die Identifikation der Lärmquellen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie z.B.

- Technische Minderung der Schallpegel
- Organisatorische Gestaltung der Arbeitssituation, z.B. durch bereichsweise Zusammenfassung lauter Arbeiten und Verlagerung der leisen Tätigkeiten in andere Räume oder in größere Entfernung.
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen, auf die Situation angepasster Gehörschutz.

Diese Presseinfo finden Sie auch unter www.bad-gmbh.de

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