Ob die Arbeitsunfähigkeit auf ein Unglück am Arbeitsplatz oder im privaten / häuslichen Bereich zurückzuführen ist, spielt für das Inkrafttreten des Eingliederungsmanagements keine Rolle. Nach sechswöchiger ununterbrochener Krankschreibung wie auch nach wiederholten Erkrankungen innerhalb eines Jahres ist der Arbeitgeber gefordert: Er muss Maßnahmen zur möglichst schnellen Überwindung und Vermeidung künftiger Erkrankungen anbieten und kann dabei - immer das Einverständnis des Mitarbeiters vorausgesetzt - auch auf externe Hilfsangebote zurückgreifen. Die Experten der B·A·D, die bundesweit in zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Größe als Eingliederungsberater tätig sind, wissen um die Individualität eines jeden Falles: Standardlösungen für die Unterstützung, die der Mitarbeit keinesfalls als Druck empfinden darf, gibt es nicht.
Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind wichtig für die Produktivität von Unternehmen, die von niedrigen krankheitsbedingten Fehlzeiten profitieren, da Lohnfortzahlungen und Kosten für zusätzlich benötigtes Personal entfallen.