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Rückkehrgespräche - eine Selbstverständlichkeit im Rahmen der betrieblichen Fürsorgepflicht

Vertrauliche Gespräche erleichtern Wiedereinstieg nach Krankheit / B·A·D berät bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

(lifePR) (Bonn, )
Die jüngsten Schlagzeilen über widerrechtlich gesammelte Krankheitsdaten in großen Unternehmen sorgen für Beklemmung, tragen zur Verunsicherung der Arbeitnehmer bei, schüren Ängste. Und genau damit schaden Firmen und Betriebe vor allem auch sich selbst: Verunsicherte Mitarbeiter, die aus Angst vor Repressalien Krankheiten zunächst verheimlichen und dann doch längerfristig ausfallen, machen eine gute Motivationslage und gewinnbringende Produktivität unmöglich. Vertrauen auf beiden Seiten - beim Chef und beim Mitarbeiter - ist nach den Erfahrungen der Experten der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH bei der Wiedereingliederung unverzichtbar. In so genannten Vorsorgegesprächen werden Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten besprochen.

Seit Verabschiedung des Arbeitssicherheitsgesetzes 1973 wird sich um die Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern gekümmert. Konkreter wird es seit 2004: Ausnahmslos alle Unternehmen sind zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet (Sozialgesetzbuch § 8 4 Abs. 1 & 2 SGB IX), das Mitarbeiter beim Wiedereinstieg nach Krankheiten, bei der Berufstätigkeit trotz Behinderung und bei der Früherkennung, Prävention und Rehabilitation begleitet. Die Vorsorgegespräche, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters geführt werden dürfen, dienen auch dazu, mögliche krankheitsfördernde Faktoren am Arbeitsplatz zu lokalisieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu vereinbaren. Eine Selbstverständlichkeit im Rahmen der Fürsorgepflicht einer Führungskraft.

Welche Hilfsangebote gibt es? Wie lassen sich Therapiefortschritte weiter steigern? Wie können arbeitsbedingte Ursachen abgeschafft werden? Diese und viele andere Fragen sind mögliche Themen eines Vorsorgegesprächs, bei dem sich der Mitarbeiter auf die absolute Vertraulichkeit verlassen können muss. Der Dialog mit dem Chef darf die Privatsphäre des Mitarbeiters nicht verletzen, warnen die B·A·D-Mediziner, die die Erreichung eines Zieles für unverzichtbar halten: Die Mitarbeiter dahingehend zu motivieren, dass sie alles daran zu setzen, die eigene Gesundheit zu erhalten.
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