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Sorgloses Spielen - an sicheren Geräten

Spielplatzbetreiber unterliegen Verkehrssicherheitspflicht/ B-A-D überprüft Kinderspielplätze und bietet Schulungen an

(lifePR) (Bonn, )
Die Leitersprossen hinauf zur Rutsche stellen plötzlich kein unüberwindbares Hindernis mehr dar, die Balance auf der Wippe wird bravourös gehalten und beim Schaukeln geht's immer höher hinaus: Kinderspielplätze nehmen bei der motorischen Entwicklung der Kleinen eine wichtige Rolle ein und wirken sich durch das gemeinsame Spiel mit anderen Kindern positiv auf das Sozialverhalten aus. Sorgloses und unbeschwertes Spielen allerdings setzt intakte Spielgeräte voraus und das ist nach den Erfahrungen der B-A-D GmbH nicht immer der Fall - auch wenn die Betreiber von Spielplätzen und Freizeitanlagen der Verkehrssicherungspflicht unterliegen, die ihnen die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Spielgeräte vorschreibt. Nachlässigkeit bei den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen kann für die Betreiber von Spielplätzen böse Folgen in Form von Regressansprüchen haben, etwa wenn sich ein Unfall auf morsche Balken eines Klettergerüstes oder defekte Haltegriffe an Wippen und Karussells zurückführen lässt. Die Experten des Unternehmens für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz übernehmen die Überprüfung von Spielanlagen und erstellen detaillierte Prüfungsberichte, in denen die gesamte Anlage sowie Geräte bewertet und Hinweise auf Abweichungen vom Sollzustand festgehalten werden. Darüber hinaus machen die Fachleute, die auch Mitar-beiter der Anlagenbetreiber für die Prüfung von Spielanlagen schulen, Vorschläge zur Beseitigung eventueller Beanstandungen.

Für die Betreiber von Spielplätzen gilt seit 1998 die DIN EN 1176 + EN 1177 und sie sind zudem der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet. Auch Elterninitiativen, die womöglich Spielgeräte im Eigenbau herstellen, müssen die oben genannten Normen einhalten.

Vor Beginn einer jeden neuen Saison steht die Hauptinspektion an, bei der die Fachleute der B-A-D vor allem die technischen Aspekte überprüfen und dokumentieren. Zur Beseitigung von Mängeln sollte qualifiziertes Fach-personal eingesetzt werden. Um mutwillige Zerstörungen und damit eine Gefährdung der Kinder rechtzeitig zu entdecken, sind Sichtprüfungen (täglich bis wöchentlich) und eine operative Inspektion, bei der zusätzlich die Funk-tionalität der Geräte gesichtet und überprüft wird, monatlich bis quartalsweise vorgeschrieben.
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