Für die Betreiber von Spielplätzen gilt seit 1998 die DIN EN 1176 + EN 1177 und sie sind zudem der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet. Auch Elterninitiativen, die womöglich Spielgeräte im Eigenbau herstellen, müssen die oben genannten Normen einhalten.
Vor Beginn einer jeden neuen Saison steht die Hauptinspektion an, bei der die Fachleute der B-A-D vor allem die technischen Aspekte überprüfen und dokumentieren. Zur Beseitigung von Mängeln sollte qualifiziertes Fach-personal eingesetzt werden. Um mutwillige Zerstörungen und damit eine Gefährdung der Kinder rechtzeitig zu entdecken, sind Sichtprüfungen (täglich bis wöchentlich) und eine operative Inspektion, bei der zusätzlich die Funk-tionalität der Geräte gesichtet und überprüft wird, monatlich bis quartalsweise vorgeschrieben.