Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung. Die betriebsärztliche und sicherheitstechni-sche Betreuung besteht hier zukünftig aus zwei ganz neuen Komponenten: aus der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden. Und aus dem in jedem Unternehmen selbst zu ermit-telnden betriebsspezifischen Betreuungsanteil. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Unternehmen identische Grundanforderungen bestehen. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang bedarfsgerecht und ganz individuell auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt ist.
Unternehmen bietet die neue DGUV Vorschrift 2 deutlich mehr Flexibilität. Denn die Leistungen sind bedarfsgerechter und weisen eine deutliche Qualitätssteigerung gegenüber dem bisherigen Einsatzzeitenkonzept auf. Unternehmen haben es weitgehend selbst in der Hand wie Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und das Potenzial Ihrer Mitarbeiter stärken, sie werden aber auch hinsichtlich der Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung stärker in die Verantwortung genommen und müssen sich mit dem Arbeitsschutz bewusster auseinandersetzen.
Weitere Infos zur neuen DGUV Vorschrift 2 finden Sie auch in unserem Ratgeber, den Sie kostenlos anfordern können unter: http://www.bad-gmbh.de/...
Als Systemanbieter bietet die B-A-D GmbH ein ganzheitliches Portfolio an, das lückenlos alle Angebote für die Sicherheit, Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Beschäftigten beinhaltet.