Der BLHV, so Räpple, unterstütze alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen gegen eine weitere Verbreitung des Quarantäne-Schädlings. Der Verband erwarte dabei von der Fachverwaltung, dass die von Brüssel vorgeschriebenen Maßnahmen behutsam und praxisgerecht umgesetzt werden und die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Landwirte so gering wie irgend möglich gehalten werden. Die notwendigen Pflanzenschutz-Maßnahmen müssen so angelegt sein, dass in der Sicherheitszone auch weiterhin ein Maisanbau zulässig bleibt und auf eine Fruchtfolge-Regelung verzichtet werden kann. Schließlich fordere der Verband eine rasche Zusage des Landes, des Bundes und der EU, dass Landwirten in der Befallszone und in der Sicherheitszone unbürokratisch ein angemessener Ausgleich für Zusatzkosten und Einkommensverluste gewährt wird.
Zusatz-Informationen:
Im Regierungsbezirk Freiburg wird Mais auf einer Fläche von mehr als 40.000 Hektar angebaut. Der überwiegende Teil der Maisfläche, insbesondere im Rheintal, wird als Körnermais geerntet. Bei einem Anbauverbot von Mais in der Befallszone (1 km Radius um den jeweiligen Käferfundort oder 314 Hektar) oder gar der Sicherheitszone (5 km um die Befallszone oder 11.000 ha) und einer Aussaat von Getreide würde sich der Markterlös pro Hektar Anbaufläche bei vergleichbaren Kosten nahezu halbieren. Für die betroffenen Maisbauern käme es zu dramatischen Einkommensverlusten.