Interessensvertretung der betroffenen Wirtschaftsunternehmen: Welche Rolle spielt die IHK?
Mit Unverständnis reagiert BARIG auf die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (IHK). Diese sind nach § 1 des Gesetzes der Industrie- und Handelskammern verpflichtet, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörenden Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (...). Die jüngsten Äußerungen der IHKs betonen ausschließlich die notwendige Realisation eines absoluten Nachtflugverbotes. Dies ist falsch. Das auf Empfehlung der Mediationsgruppe von der hessischen Landesregierung 2000 gebildete Regionale Dialogforum (RDF) hatte unter Anderem den ausdrücklichen Auftrag, Details von Nachtflugverbot und Anti-Lärm-Pakt zu erarbeiten.
Die Fluggesellschaften, im RDF durch BARIG vertreten, haben sich dieser Aufgabe gestellt und konstruktive Vorschläge erarbeitet, welche ihre Interessen und das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigen. BARIG-Chairman Andreas Kretzschmar: "Die IHKs als gesetzlicher Anwalt der gewerblichen Interessen scheinen derzeit zum Spielball populistischer Positionen politischer Interessensgruppen zu werden. Die BARIG Fluggesellschaften können sich nicht vorstellen, dass die IHK-Meinung der der hessischen Unternehmen entspricht, deren wirtschaftliches Wohlergehen von einer gut funktionierenden Verkehrsinfrastruktur abhängt."
Die Fluggesellschaften, die als Gewerbetreibende gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Interessenvertretung IHK verpflichtet sind, fordern von den IHKs nachdrücklich, im Gegenzug ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, die Interessenvertretung der Fluggesellschaften aktiv wahrzunehmen.
Flughafensystem Frankfurt - Frankfurt/Hahn ist keine Alternative zu unverzichtbaren Flugbewegungen am Hub
Die formelle Einbindung des Hunsrück-Flughafens Hahn in ein Flughafensystem mit dem Rhein-Main-Flughafen ermöglicht keine praktische Entlastung des Drehkreuzverkehrs auf Rhein-Main. Die Straßenentfernung beträgt 120 Kilometer, eine leistungsfähige Schienenverbindung ist auf absehbare Zeit nicht existent. Damit ist Hahn im Passageverkehr von Umsteigeverbindungen abgeschnitten, im Frachtverkehr ist die Transportkette unterbrochen.
Die Stärke des Rhein-Main-Flughafens besteht in den kurzen Umsteigezeiten auf internationalen Passagierflügen sowie in der Vernetzung des reinen Cargoflugbetriebes mit den Frachtströmen, die an Bord von Passagiermaschinen befördert werden. Genau diese Vernetzung im weltweiten Luftverkehr funktioniert über verschiedene Zeitzonen hinweg, deswegen müssen in streng reglementierten Fällen Flugbewegungen auch zwischen 23 und 5 Uhr auf Rhein-Main möglich sein.
Wie diese Reglementierung aussehen kann, gehört nach Ansicht von BARIG genau zu den Details des Nachtflugverbotes, die das RDF erarbeiten sollte. Die Fortsetzung der Diskussionen und Verhandlungen unter der Moderation des langjährigen Vorsitzenden Professor Dr. Wörner wird von BARIG nachdrücklich eingefordert. Punkt-zu-Punkt-Verkehr, bei dem Hahn heute schon den Rhein-Main-Flughafen entlastet, kann auch weiterhin und ohne formales Flughafensystem koordiniert werden. Gaebges: "Wenn es darum geht, Billigflugverkehr über einen Billigflughafen und Netzwerkverkehre über "Frankfurt Classic" abzuwickeln, dann brauchen wir dafür kein Flughafensystem, weder heute noch in zehn Jahren. Das regelt der Markt über die Preise."
Transrapid von Rhein-Main in den Hunsrück - ein weltfremder Traum
Mit Erstaunen nimmt BARIG zur Kenntnis, dass die IHKs den längst ausgeträumten Vorschlag einer Transrapid-Verbindung in den Hunsrück wiederbeleben wollen. Das Neue am aktuellen Vorschlag ist, man solle stattdessen auf die Münchner Magnetschwebebahn verzichten.
Dazu die Fakten: Der Transrapid befördert ausschließlich Personen, die zentrale logistische Aufgabe bei der Entlastung von Rhein Main ist die Fracht.
Von allen gerechneten Einsatzalternativen für den Transrapid gehörte die Verbindung Frankfurt Rhein-Main nach Hahn im Hunsrück zu den schlechtesten. Dazu Martin Gaebges: "Nach Ausbau des Flughafens Frankfurt brauchen wir tagsüber keine Transrapidverbindungen zwischen den beiden Flughäfen. Die Idee, dass nachts die Passagiere von nach 23 Uhr ankommenden Flügen vom Flughafen Hahn zum stillgelegten Frankfurter Flughafen und morgens vor 5 Uhr die ersten Passagiere vom noch schlummernden Frankfurter Flughafen nach Hahn gebracht werden sollen, erscheint zunehmend als Geisterdiskussion".
Die Planung und Diskussion um Errichtung einer vierten Bahn auf dem seit Jahrzehnten organisch gewachsenen Rhein-Main-Airport währen jetzt bereits über zehn Jahre, ohne dass der Bau begonnen hätte. Der realistische Zeithorizont für die Entwicklung eines völlig neuen Verkehrssystems in der freien Landschaft ist nicht vereinbar mit der Notwendigkeit einer zügigen Kapazitätsanpassung für Passagiere und Fracht für das wichtigste Verkehrsdrehkreuz in Deutschland und damit kein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Deutschland.