Anfang dieser Woche hatte ein vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzter Beirat empfohlen, den Pflegebedürftigkeitsbegriff breiter zu fassen. Mit Blick auf das Expertenvotum sagte der GEK Verwaltungsratsvorsitzende Ludwig Huber: "Der Pflegebedarf steigt, die Pflegeprofile verändern sich. Unsere Pflegestrategie greift diese Dynamik auf. Mit einer eigenen Pflegeberatung können wir schnell und angemessen auf die Pflegegesetzgebung reagieren und absehbare Leistungsausweitungen umsetzen."
Auch die Auswertungen des GEK Pflegereports 2008 verdeutlichen den steigenden Bedarf: Beinahe jeder Zweite bezieht bereits heute vor seinem Tod Pflegeleistungen. Der Autor der Studie, Professor Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen, sieht in der Pflegebedürftigkeit deshalb "kein Restrisiko, sondern ein allgemeines Lebensrisiko".
Qualifizierte Pflegeberater
Ein weiterer Anlass für die GEK Pflegestrategie ist die veränderte Gesetzeslage. Ab Januar 2009 haben Versicherte mit Pflegebedarf einen festen Anspruch auf erweiterte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI).Insbesondere Pflegegeldempfänger, die zumeist von Angehörigen im häuslichen Umfeld betreut werden, sollen von der Regelung profitieren. Pflegeexperte Rothgang begrüßt den Schritt der GEK: "Der Aufbau einer aufsuchenden Pflegeberatung ist konsequent. Denn Pflegeberater stärken familiäre Pflegearrangements und entlasten pflegende Angehörige."
Tatsächlich gelten für Pflegeberater spezielle Anforderungen: Die Beratung wird individuell durchgeführt und in einem Versorgungsplan dokumentiert. Die Berater sollen auf die besondere Pflegewirklichkeit der Betroffenen eingehen, das häusliche Umfeld integrieren und alle versorgungsrelevanten Sozialleistungen ausschöpfen. Besonders geeignet sind dafür qualifizierte Personen, die das leistungsrechtliche Wissen eines Sozialversicherungsfachangestellten mit pflegefachlichen Kenntnissen verbinden.