Die Vorsorgeuntersuchung U7a für Kinder von 33 bis 35 Monaten gehört seit dem 1. Juli 2008 zu der Regelversorgung von gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings wurden nicht alle Leistungen der bisherigen kostenpflichtigen U7a übernommen. Die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte entwickelte und von der GEK übernommene Dreijahresvorsorge wird gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung um entwicklungsneurologische und sozialpädiatrische Inhalte ergänzt. Im einzelnen werden bei diesem Untersuchungsintervall die Körper- und die Hand-Finger-Motorik, die Sprachentwicklung sowie kognitive, soziale und emotionale Kompetenzen überprüft. Ziele und Schwerpunkte der Vorbeugung sind unter anderem Unfall-, Gewalt- und Allergieprävention, Zahnpflege, Ernährungs- und Sprachberatung.
Die U10 ist die erste zusätzliche Früherkennungs-Untersuchung im Schulalter. Sie schließt die große Lücke zwischen der U9 für Fünfjährige und der J1 für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren. Damit sollen vor allem Entwicklungsstörungen erkannt und therapiert werden wie Lese-, Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung, Verhaltensstörungen - beispielsweise ADHS - aber auch Zahn-, Mund und Kiefer-anomalien. Die U11 für die Alterstufe von 9 bis 10 Jahren befasst sich mit der Förderung von Bewegung und Sport, mit der Aufklärung über Suchtmittel oder mit gesundheitsschädigendem Medienverhalten.
Der Vorstandsvorsitzende der GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker erklärt das Kinder- und Jugendprogramm der GEK auch aus wirtschaftlicher Sicht: "Zum wichtigen Anliegen, nämlich dem Wohlergehen der Jüngsten, kommt hinzu, dass Entwicklungsstörungen, die in der Kindheit nicht erkannt und behandelt werden oft zu ernsten und teuren Krankheiten im Erwachsenenalter führen."