Bei dem Bemühen, die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, wurde mit Einführung der Festbetrags-Arzneimittel schon in den vorigen Jahren ein wichtiger Schritt getan. Zusätzlich sorgte der Gesetzgeber im April des letzten Jahres dafür, dass Krankenkassen kostengünstige Arzneimittel, deren Preise 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, von der Zuzahlung durch Versicherte ausgeschlossen werden. Rund 10.000 Arzneimittel sind heute schon von der Zuzahlung befreit.
Seit 1. Januar 2003 kann eine Krankenkasse auch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abschließen. Aber erst seit 1. April 2007 müssen Apotheken Arzneimittel mit Rabattvertrag bevorzugt abgeben. Die Gmünder ErsatzKasse GEK hat diese Chance nun genutzt und mit drei führenden Generika-Herstellern, ratiopharm, AbZ und CT-Arzneimittel, Rabattverträge über das gesamte verordnungsfähige Sortiment geschlossen. Durch die Kooperation, unter anderem mit Deutschlands meistverwendeter Arzneimittelmarke, kommen GEK Versicherte in den Nutzen von über 3.000 preiswerten Präparaten, von denen mehr als 1.600 bereits zuzahlungsbefreit sind.
Die Leistungsfähigkeit der Hersteller ist für die Gmünder ErsatzKasse auch deshalb wichtig, weil die GEK nicht nur Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung sichern muss, sondern auch die zuverlässige Lieferfähigkeit garantiert haben möchte. Das bedeutet, die Apotheken werden die wirtschaftlichen Arzneimittel von ratiopharm, CT-Arzneimittel und AbZ vorrätig haben und sie werden die vom Arzt verordneten Arzneimittel auch abgeben.
Für Rabatte der Pharma-Hersteller zu Gunsten der Versicherten kämpft der GEK Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel schon seit Jahren: "Die Rabatte der Pharma-Industrie gehören den Versicherten und nicht den Apothekern. Mit den Möglichkeiten neuer Liefervereinbarungen ist das Gesundheitssystem nicht nur wirtschaftlicher geworden, sondern vor allem ein gutes Stück gerechter."