Demokratische Urwahl bestimmt über Sitzverteilung
Um die 30 Sitze im BARMER GEK-Verwaltungsrat bewerben sich neun unterschiedliche Organisationen und Vereinigungen - so viele wie noch nie. Während man sich bei den meisten anderen Krankenkassen ohne direkte Beteiligung der Mitglieder auf die Sitzverteilung verständigt, dürfen bei der BARMER GEK die Mitglieder selbst entscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren ihre Interessen vertritt. Für den ehrenamtlichen Verwaltungsrat der BARMER GEK kandidieren zudem ausschließlich Vertreter der Versicherten, die von den eigenen Entscheidungen selbst betroffen sind. Holger Langkutsch, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER GEK: "Die Sozialwahl ist Ausdruck gelebter Demokratie in unserer Versichertengemeinschaft. Mit ihrer Stimmabgabe stärken die Mitglieder zugleich den Einsatz des Verwaltungsrates für die Interessen der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern sowie der Politik und verhelfen ihm zu einer starken Stimme."
Grundsätzliche Entscheidungen trifft der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle wichtigen Entscheidungen der BARMER GEK. Dazu gehören die Wahl des hauptamtlichen Vorstands, die Einsetzung von Widerspruchsausschüssen, der Beschluss über den Haushalt und alle Satzungsleistungen. Ausführliche Informationen, wer zur Wahl antritt und welche Ziele im Einzelnen verfolgt werden, gibt es ab März in der BARMER GEK-Mitgliederzeitschrift sowie in jeder Geschäftsstelle und im Internet unter www.barmer-gek.de/sozialwahl. Die Wahlunterlagen werden zwischen dem 11. und 21. April 2011 zugestellt. Am besten sofort nach der Zustellung wählen. Spätestens am 1. Juni 2011 muss der rote Wahlbriefumschlag mit angekreuztem Stimmzettel bei der BARMER GEK eingehen.