Ronald Bankowsky, Inhaber des Oldenburger Leasinganbieters mein-dienstrad.de begrüßt diese Klarstellung: „Die Frage nach der Entstehung eines etwa vom Arbeitnehmer auszugleichenden geldwerten Vorteils bei der Nutzung eines Dienstrades ist nun eindeutig vom Tisch, solange nur bestimmte Bedingungen erfüllt sind“, erklärt er.
Dazu zählten unter anderem:
Der Arbeitnehmer müsse unter Änderung des Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Lohns verzichten, den ihm der Arbeitgeber stattdessen als Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts für ein Dienstrad gewähre. Außerdem muß der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft Leasingnehmer sein. Auf eine individuelle Beratung durch den Steuerberater weist Bankowsky Interessenten weiterhin ausdrücklich hin. Die vollständige Ergänzung des Bundesfinanzhofes stehe zudem für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter bundesfinanzministerium.de zum Download bereit.
Seit rund vier Jahren sind Diensträder den Dienstwagen gesetzlich gleichgestellt. Anbieter wie der Dienstrad-Leasingpionier mein-dienstrad.de organisieren die Aufträge zwischen Arbeitgebern, Mitarbeitern und Fahrradhändlern. Das Leasingmodell bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit mit einem geringen Aufwand von 60 bis 90 Euro im Monat einen realen Mehrwert anzubieten. Per Gehaltsumwandlung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von vielfältigen Vorteilen.
Über mein-dienstrad.de
mein-dienstrad.de aus Oldenburg ist spezialisiert auf die Vermittlung hochwertiger Pedelecs und E-Bikes und bietet Unternehmen so eine hersteller- und markenunabhängige Beratung bei der Einrichtung von Dienstradflotten sowie die Vermittlung einzelner Räder in Zusammenarbeit mit dem lokalen Handel. Mehr Informationen finden Interessierte unter www.mein-dienstrad.de.