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Baugeld Tipp der Woche: Wenn der Architekt das Traumhaus plant

von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG

(lifePR) (München-Unterföhring, )
Die Wand soll gerundet, die Küche kleiner und der Balkon größer sein: Wer starken Einfluss auf sein Traumhaus nehmen will, bekommt es nicht von der Stange. Ein Architekt hilft bei der Realisierung der Wünsche – und bietet weit mehr Service als „nur“ die Bauzeichnung.

Wer nicht das Reihenhaus vom Bauträger kaufen möchte - mit wenig Einfluss auf die grundlegende Gestaltung des Hauses - der kann sich auch sein individuelles Traumhaus vom Architekten erstellen lassen. Dazu muss ein Grundstück erworben werden. Der Architekt übernimmt dann auf Wunsch in Stellvertretung für den Bauherren alle Funktionen rund um die Planung und Überwachung des Hausbaus.

Traumhaus: Architekt hat seinen Preis
Das hat natürlich seinen Preis: In der HOAI wird genau festgelegt, welches Honorar ein Architekt für welche Leistung verlangen darf. So kostet das Rundum-Sorglos-Paket vom Architekten, bei dem er alle definierten neun Leistungsphasen des 500.000 teuren Hauses betreut, in etwa mindestens 40.200 Euro brutto.

„Auch die Auswahl eines guten Architekten ist wichtig“, rät Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. „Verbraucher sollten darauf achten, dass dieser auch tatsächlich auf zum Beispiel Einfamilienhäuser spezialisiert ist." Denn es bringt nichts, wenn der Architekt normalerweise Schulen oder Krankenhäuser konzipiert. Erfahrungen - auch mit den Behörden vor Ort - sind das Geheimrezept für einen möglichst stressfreien Hausbau. „Referenzen erfragen und sie auch tatsächlich kontrollieren", sagt Rex. „Das ist eine weitere wichtige Entscheidungshilfe." Die Kontaktdaten von Architekten können über die Datenbanken der Architektenkammern gesucht werden.

Baugeld Spezialisten-Tipp
„Manchmal wollen sich die Architekten am Ende der Bauausführung den Punkt „Dokumentation“ sparen“, beschreibt Marcus Rex aus der Praxis: „Auf diesen Punkt sollte aber der Bauherr in jedem Fall bestehen.“ Denn so sind später etwaige Haftungsfragen einfacher zu klären.

Die aktuelle Entwicklung an den Finanzmärkten: Portugal hat sich wohl mit der EU über die Finanzhilfen aus dem Euro-Rettungsschirm geeinigt und wird damit unter den EU-Rettungsschirm schlüpfen. Der Bund-Future ist im Wochenlauf wieder gestiegen, wobei der generelle Trend aber weiterhin auf ein Sinken hindeutet. Entsprechend sind die Bauzinsen im Trend betrachtet eher auf dem Weg nach oben.

Kurz erklärt: Was ist eigentlich die HOAI?
Die „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen“ - kurz: HOAI - legt fest, welches Honorar ein Bausachverständiger oder ein Architekt verlangen darf. Der Preis ist also gesetzlich reguliert. Dabei unterscheidet die HOAI nach unterschiedlichen Leistungsphasen. Von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Dokumentation werden insgesamt neun Phasen definiert. Und für alle diese Phasen wird ein Preisschild vergeben, welches sich an Schwierigkeitsgrad/Aufwand und prozentual anteilig an den Gesamtbaukosten orientiert.

Der Hausbauer muss dabei nicht alle neun Leistungsphasen durch den gleichen Architekten verwirklichen lassen. Manchmal ist es sogar sinnvoll, sich die Möglichkeit eines Architektenwechsels von Anfang an offen zu halten. So kann der Hausbauer dann entscheiden, ob er nach dem Erstellen der Entwürfe die Bauüberwachung tatsächlich durch den gleichen Architekten durchführen lassen möchte.

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