Danach können die Mitgliedsbetriebe der baugewerblichen Verbände in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Tariflöhne für die Dauer der gesamten Laufzeit des Tarifvertrages, also bis zum 31. März 2009, um 1,4 Prozent reduzieren. „Soweit dieses Verfahren in Form eines verbandsbezogenen Firmentarifvertrages abgewickelt werden kann, ist die notwendige Einigung mit der IG BAU schon unter Dach und Fach“, erklärte Hans Espel, Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Verbandes.
Man erwarte lediglich noch die Gegenbestätigung der Gewerkschaft, die im Rahmen einer Bundesvorstandssitzung am Montag erfolgen soll. „Wir rechnen nach den vorab ausgetauschten Signalen nicht mehr mit Widerständen aus dem Lager der Gewerkschaft“, so Espel.
Die Erhöhung der Mindestlöhne habe man angesichts der massiven Proteste im Arbeitgeberlager nicht durchsetzen können. Man habe sich daher mit einer Absichtserklärung der Spitzenverbände der Bauarbeitgeber zufriedengegeben. In dieser Erklärung werde versichert, unverzüglich und mit Nachdruck an neuen Tarifstrukturen zu arbeiten, die den tarifgebundenen Unternehmen Nachteile im Wettbewerb mit tarifungebundenen Betrieben ersparen.
Die Spitzenverbände müssen sich nach Auffassung von Espel entscheiden, ob sie eine Organisation der tarifgebundenen Betriebe sein wollen oder nicht. „Es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass Mindestlöhner im Wettbewerb gegen Tarifbetriebe deutliche Kostenvorteile haben.
Auch die IG BAU bleibt in der Pflicht, sich diesem Problem zu stellen. Wir in Niedersachsen setzen nun sehr darauf, dass es bis Ende des Jahres 2008 gelingt, einheitliche Entgelt- und Arbeitsbedingungen für alle am Bau Beteiligten zu vereinbaren. So haben wir das mit der IG BAU verabredet.“