Über ein neu eingeführtes Mietsteuergesetz initiierte die Weimarer Republik ein in Europa einzigartiges Wohnungsbauprogramm, das das Versprechen der demokratischen Verfassung einlösen sollte, „jedem Deutschen eine menschenwürdige Wohnung“ als Grundrecht zu garantieren. Bevorzugt auf preisgünstigem Land an der Peripherie der Städte, jedoch in erreichbarer Nähe zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln, entstanden Siedlungskomplexe unterschiedlich großen Zuschnitts. Bauherren waren überwiegend gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften.
Farbkonzepte, neue Gestaltungsformen, Kombinationen von niedrigen Reihenhäusern und höheren Geschosswohnungsbauten, großzügige Grünanlagen, optimale Besonnung sind wichtige Kennzeichen einer architektonischen Vielfalt und geglückter Wohnungspolitik. Seit den 70er Jahren werden in Berlin Beispiele dieses Reformwohnungsbaus nach vorbildlichen denkmalpflegerischen Konzepten instandgesetzt. Mit dem 2006 eingereichten Antrag der Bundesrepublik für die Aufnahme der sechs Siedlungen in die Liste des UNESCO Welterbes macht Berlin einen weiteren Schritt, um seinem architektonisch einmaligen Erbe einen Platz im Kulturgut der Menschheit zu sichern.
Die Ausstellung entstand in Kooperation mit dem Landesdenkmalamt Berlin und wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie der GEHAG Gruppe gefördert. Die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. hat die Schirmherrschaft übernommen. Zur Ausstellung erscheint die deutsch-englische Dokumentation: Siedlungen der Berliner Moderne. Nominierung für die Welterbeliste der UNESCO, hg. vom Landesdenkmalamt Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 272 Seiten, ca. 200 z. T. farbige Abbildungen, € 29,80. Außerdem: Siedlungen der Berliner Moderne, hg. von Jörg Haspel und Annemarie Jaeggi, ca. 96 Seiten mit ca. 40 meist farbigen Abbildungen € 7.-/ an der Museumskasse € 5.-
Die Pressekonferenz erfolgt in der Form eines gemeinsamen Pressegesprächs mit Vertretern der UNESCO, des Landesdenkmalamtes, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und Vertretern der Wohnungsbaugesellschaften der sechs Siedlungen (angefragt).