Aufgrund von drei Wahlanfechtungen hat der Rektor eine Rechtsprüfung veranlaßt, die zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Beschluß des Senats vom 16. April 2008 zur Anpassung der Wahlordnung an die neue Grundordnung keine hinreichende satzungsrechtliche Grundlage zur notwendigen Änderung der Wahlordnung darstellt. Da die Wahl auf diesem Senatsbeschluß beruhte, ist sie rechtsfehlerhaft und ihr Ergebnis kann keinen Bestand haben.
Die Folge der ausgesprochenen Beanstandung ist, daß sich die neu gewählten Gremien nicht konstituieren können. Die Amtszeit der bisherigen Fakultätsräte, des Senats und des Gleistellungsbeirates enden per Gesetz am 30. Juni 2008. Die bisherigen Mitglieder dieser Gremien bleiben mangels wirksamer Neuwahl über den 30. Juni 2008 hinaus bis zu einer rechtskonformen Neuwahl im Amt. Sie führen die Geschäfte nach den Regelungen des neuen Thüriger Hochschulgesetzes.
Die Besetzung der Mandate der Studierenden im Senat sowie die Wahl der Studierenden zu den Fachschaften bleiben von der Beanstandung unberührt.
Der Rektor trägt dafür Sorge, daß umgehend eine ordnungsgemäße Änderung der Wahlordnung erfolgt und daß so schnell als möglich Neuwahlen auf dieser Grundlage durchgeführt werden.