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Bayerische Landesärztekammer

Bayerischer Ärztetag sagt nein zu Gesundheitsfonds und monistischer Krankenhausfinanzierung

(lifePR) (München, )
Mit der Verabschiedung von drei Leitanträgen des Präsidiums ging der 65. Bayerische Ärztetag der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) in München zu Ende.

Der 65. Bayerische Ärztetag stellte fest, dass mit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 deutlich weniger Beitragsgelder der Versicherten in Bayern für die Patientenbehandlung zur Verfügung stehen. Für das bayerische Ärzteparlament gilt der geplante Gesundheitsfonds nicht als "wirksame Maßnahme zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen". Ganz im Gegenteil - der Gesundheitsfonds ist ein "Bürokratiemonster", das zunächst für eine Verteuerung der Krankenkassenbeiträge sorgen wird und mittelfristig die Hochlohnbundesländer, wie Bayern, benachteiligt sowie in die Staatsmedizin führt. Des Weiteren forderte der 65. Bayerische Ärztetag die Bayerische Staatsregierung auf, sich gegen die Pläne, Finanzmittel aus dem geplanten Gesundheitsfonds für Pensionsverpflichtungen von Krankenkassen-Mitarbeitern zu verwenden, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu widersetzen. Keinesfalls könne hingenommen werden, dass die bayerischen Beitragszahler über ihre Krankenkassenbeiträge "für Schlampereien der Krankenkassen" in Haftung genommen werden. Zum Thema Krankenhausfinanzierung forderte der Ärztetag die Bayerische Staatsregierung auf, im Bundesrat die geplante monistische Krankenhausfinanzierung in Deutschland erneut abzulehnen. Die Klinikfinanzierung dürfe nicht allein in die Hand der gesetzlichen Krankenkassen gelegt und über den umstrittenen Gesundheitsfonds finanziert werden. Zusätzlich sei vorgesehen, dass die Länder um ca. 2,3 Mrd. Euro weniger aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten, die ebenfalls für diesen Zweck in den Fonds fließen sollen. Durch diese Maßnahmen würde in Bayern die verlässliche Finanzierungsbasis für Krankenhausneu- und umbauten sowie für medizinische Großgeräte der Krankenhäuser gefährdet werden. "Das bisher ungleiche Förderverhalten der Länder darf nicht dazu führen, dass das duale System grundsätzlich in Frage gestellt wird", heißt es in dem Beschluss.

Schließlich lehnten die Delegierten die jüngst beschlossene Gesetzesvorschrift im SGB V ab, wonach das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv belastet wird, wenn Ärzte bei notwendigen Behandlungen von Folgekrankheiten, z. B. nach Tätowierung oder Piercing, entsprechende Informationen an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln haben. "Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf, auch nicht durch den Gesetzgeber!", so der Beschlusstext.
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