„An Unfällen, die unter Alkoholeinfluss geschehen, sind auffallend oft junge Leute im Alter zwischen 18 und 24 Jahren beteiligt“, sagte Liane Kuhstrebe, Geschäftsführerin der BBV Verkehr und Technik. Dies belege auch eine deutsche Studie.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und ab dem 1. August 2007 die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger eingeführt. Diese Grenze gilt nicht nur während der Probezeit, sondern bis zum 21. Lebensjahr. Wer mit Alkohol am Steuer ertappt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
„Die hohe Unfallquote von jungen Leuten resultiert aus einem Zusammentreffen von Alkoholeinfluss und Unerfahrenheit auf den Straßen“, sagte Kuhstrebe. Eine sichere Wahrnehmung sowie Routine beim Fahren zu entwickeln, brauche seine Zeit. Komplexe Fahraufgaben müssten erst noch bewusst vollzogen werden. „Fahranfänger werden schon durch Aufgaben wie Spurhalten oder Geschwindigkeitsanpassung stark beansprucht“, erklärte Kuhstrebe.
Bei jungen Fahrern der Klasse T komme die besondere Schwierigkeit des Fahrens mit Anhänger und der Maximalgeschwindigkeit von 40 km/ h hinzu. „Durch Einflussfaktoren wie Alkohol kommen jugendlichen Fahrer da schnell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“, sagte Kuhstrebe.