Die geplante Reform tritt in ihre entscheidende Phase. Bis zum Jahresende soll der Gesetzesbeschluss im Bundestag erfolgen. Dabei muss auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, wonach die Bewertung so geregelt werden soll, dass alle Vermögensgegenstände zunächst mit dem Verkehrswert angesetzt werden.
In einem zweiten Schritt dürfen dann einzelne Übertragungen begünstigt werden. „Gerade die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe stellt ein großes Problem dar“, sagte Sonnleitner. Komplette Betriebe würden nur selten verkauft, so dass es keine Datengrundlagen gebe. Doch eben diesen Wert gelte es zu ermitteln.
Keine taugliche Lösung sei der Ansatz von Bodenrichtwerten. „Diese Werte beruhen auf den Verkäufen einzelner, weniger Grundstücke. Sie zielen also auf die Zerschlagung der Betriebe ab“, erklärte Sonnleitner. Dies habe fatale Auswirkungen.
Wegen der hohen Bodenpreise in Bayern käme es zu Überbewertungen, da die Bodenrichtwerte den Ertrag der Betriebe völlig außer acht lassen. „Wir zeigen denen, die nur das Eigentum anderer abzocken wollen, die rote Karte“, sagte Sonnleitner.
Der BBV fordert deshalb ein einfaches Bewertungsverfahren, das keine zusätzlichen Kosten für Gutachten verursacht und Überbewertungen verhindert. Als zweiter Schritt seien Verschonungsregelungen nötig, die eine Betriebsfortführung zu vernünftigen Bedingungen ermöglichen und damit jungen Betriebsnachfolgern Perspektiven eröffnen.