Der Bayerische Brauerbund e.V. hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das BverfG gegeben. Schwerwiegende Mängel im Gesetzgebungsverfahren und die Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses, der das unter der Bezeichnung „Koch-Steinbrück-Papier“ bekannt gewordene Gesetz zum stufenweisen Abbau von Subventionen erarbeitet hatte, werden als Gründe für die verfassungswidrige Biersteuererhöhung vom BVerfG genannt.
Brauerpräsident Georg Schneider bezeichnet die Entscheidung des BVerfG als Skandal: „Die Biersteuermengenstaffel ist eine über Jahrzehnte funktionierende Mittelstandskomponente, die durch einen ermäßigten Biersteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben von vielen kleinen und mittleren Brauereien sichert. Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück.
Warum haben hunderte Brauereien 15 Jahre lang, Monat für Monat gegen ihren erhöhten Biersteuerbescheid Beschwerde eingelegt? Nur, um am Ende Recht zu bekommen? Da wird das Wort “Mittelstandsfreundlichkeit” zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten!“
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann der Bundesfinanzhof, bei dem der Bayerische Brauerbund stellvertretend für die Branche mit einem Musterverfahren geklagt hat, alle dort anhängigen Klage- und Einspruchsverfahren abarbeiten und abschließen. Die stille Hoffnung auf eine Rückerstattung der verfassungswidrig abgeführten Biersteuer in Millionenhöhe wurde mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung des BVerfG in der Brauwirtschaft von bitterer Enttäuschung abgelöst.