Der beschriebene Weg führe zwar in die richtige Richtung, aber die vom Bund in Aussicht gestellte Finanzierung sei unzureichend, so Brandl weiter.
Der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder soll mit insgesamt 750.000 Plätzen bundesweit bis 2013 erfolgt sein. Hierfür will sich der Bund an den notwendigen Investitionskosten ab 2008 bis 2013 mit 2,15 Milliarden Euro beteiligen. Die langfristigen finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden liegen allerdings in den laufenden Betriebskosten der Einrichtungen. Die vom Bund angekündigte Beteiligung zwischen 2009 und 2013in Höhe von insgesamt 1,85 Milliarden Euro ist viel zu niedrig angesetzt. Die kommunalen Spitzenverbände gehen von einem fast doppelt so hohen Betrag aus, um entsprechend qualifiziertes Personal einstellen zu können.
Der ab dem Jahr 2013 ins Auge gefasste Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren soll mit Zustimmung der Länder gesetzlich verankert werden. „Wir halten diesen Rechtsanspruch für überflüssig und sehen, dass durch diese Regelung gewaltige Probleme auf die Gemeinden zukommen werden. Wenn die Länder dies mit dem Bund so beschließen, stehen sie im Rahmen der Konnexität dafür in der Finanzierungsverantwortung“, so Brandl abschließend.