Wenn sowohl die Staatsregierung als auch die zuständigen Vollzugsbehörden Probleme in der Umsetzung des Gesetzes sehen, sollte man das Gesetz so lange außer Kraft setzen bis alle höchstrichterlichen Entscheidungen getroffen worden sind, mindestens jedoch, solange eine Ausnahme für Festzelte gelten soll.
Es wäre eklatant wettbewerbsverzerrend, wenn einerseits das Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen außer Kraft gesetzt werden soll, andererseits aber ein Verbot von Raucherclubs angestrebt würde. "Es muss gleiches Recht für alle gelten, es kann nicht sein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird", so BHG-Präsident Siegfried Gallus.