Während die Bayerische Staatsregierung davon spricht, mit diesem Gesetzesentwurf die Überregulierung im Gaststättenrecht abzuschaffen und die Interessen der Verbraucher zu wahren, geht dem BHG der Verbraucherschutz nicht weit genug. „Der BHG begrüßt es ausdrücklich, dass der Gesetzesentwurf neben der Deregulierung einen großen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der mit dem Alkoholausschank verbundenen Gefahren legt“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Verbraucherschutz ist aber mehr als Alkoholprävention und der Kampf gegen übermäßigen Alkoholkonsum. Deshalb sind wir sehr enttäuscht darüber, dass der Ministerrat die Einführung eines Sachkundenachweises für die Gastronomie abgelehnt hat.“ Derzeit müssen Gastwirte nicht einmal eine Sachkundeprüfung ablegen, geschweige denn eine Ausbildung absolvieren.
„Wenn die Bayerische Staatsregierung davon ausgeht, dass die Verhinderung von lebensmittelrechtlichen Verstößen letztlich nur durch verstärkte Kontrollen erfolgen kann, dann legt sie beim Alkohol den Schwerpunkt auf Prävention und bei der Lebensmittelhygiene auf Repression. Das ist inkonsequent. Schließlich wird der Kfz-Führerschein auch im Voraus verlangt. Wenn man auf die Notwendigkeit eines Führerscheins verzichten und nur auf nachträgliche Strafen oder Fahrverbote setzen würde, wäre das wohl auch nicht der richtige Weg für größtmögliche Sicherheit auf Bayerns Straßen“, so Gallus.