Noch bevor die bundesweite Maskenpflicht am 27. April 2020 in Kraft trat, kümmerte sich die Dachdecker-Innung Schwaben bereits um die Sicherheit der Mitarbeiter*Innen ihrer 32 Mitgliedsbetriebe.
Mit einer „Sammelbestellung“ konnten die empfohlenen Mund-Nase-Masken zu einem angemessenen Preis eingekauft werden. Jeder Innungsbetrieb erhielt ein für die nächsten Tage und Wochen ausreichendes Kontingent dieser Masken.
Während die Gefahr einer Infektion auf Dachbaustellen – auch durch die Einhaltung der empfohlenen Distanzen – eher als gering einzuschätzen ist, wird z. B. bei den gemeinsamen An- und Abfahrten von und zu Baustellen den Dachdecker*Innen das Tragen solcher Masken dringend empfohlen. Auch gilt eine Maskenpflicht in den gemeinsamen Aufenthalts- und Umkleideräumen sowie bei Kundenbesuchen.
„Auch bei Arbeiten innerhalb des Hauses – so etwa beim Herstellen von Anschlüssen an Lüfterrohren zum Dach – gilt für alle Dachdecker*Innen die Maskenpflicht“, so Michael Voigt, Obermeister der Dachdecker-Innung Schwaben.
Die Dachdecker-Innungsbetriebe müssen trotz vieler Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie weiterhin für ein sicheres Dach über dem Kopf – auch vor und nach Unwettern und Stürmen - gesund und damit einsatzfähig sein, betont Voigt. Darüber hinaus sei es ohnehin der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter*Innen geschuldet, ihnen die größtmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten.