Dies kann für laufende und fest geplante Projekte vorerst den Baustopp bedeuten. „Als erstem und direktem Ansprechpartner des Bauherren entlädt sich daher augenblicklich der Zorn gegenüber dem Dachdeckerbetrieb, der dafür überhaupt nichts kann“, so der Landesinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks. „Weder unseren Fachbetrieben noch deren Kunden kann da einfach der Schwarze Peter zugeschoben werden“.
Das Problematische ist offenbar, dass es anscheinend kein Problem geben dürfte. Heißt es doch in einer vom Umweltbundesamt erst im Juli herausgegebenen Informationsbroschüre: Dem „Zerstörungsgebot wird bei Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle mittels thermischer Behandlung genüge getan…“
Bisher waren solche Dämmstoffreste in der Müllverbrennung durchaus begehrt, da sie als Erdölprodukt über einen hohen Heizwert verfügen. Umso weniger Verständnis hat der Landesinnungsverband daher für die ablehnende Haltung vieler Betreiber von Müllverbrennungsanlagen. Tatsächlich ist die Frage der Entsorgung auch für die Zeit nach dem 30. September noch ungeklärt.
Dämmstoffe aus Polystyrol, die mit dem Flammschutzmittel HBCD hergestellt wurden, werden gemäß einer EU-Verordnung als gesundheits- und umweltschädlich eingestuft. Die EU ist damit einem Beschluss der Vereinten Nationen gefolgt. Die deutsche Regierung hat jedoch eine Ausnahmegenehmigung beansprucht, der zufolge HBCD noch bis 2017 verwendet werden darf.
Technisch werden diese Dämmstoffe mutmaßlich auch künftig verbrannt. Doch werden die Preise hierfür erheblich steigen. Dieser Mehraufwand ist in den meisten Fällen vom Auftraggeber nicht in die Sanierungskosten einkalkuliert worden. Ob eine Zwischenlagerung von Dämmstoffen bis zur Klärung des Entsorgungswegs gestoppte Bauvorhaben wieder in Gang bringen kann, ist ebenso fraglich: Denn diese Dämmstoffreste sind volumenintensiv und es fehlt schlichtweg an Lagerkapazitäten für die Deponierung – bei den Bauherren ebenso wie bei den Dachdeckerbetrieben oder den Entsorgern.