"Ob nun tatsächlich ein Reparaturbedarf besteht oder ob es hier nur darum geht, die meist älteren Hausbesitzer durch Verunsicherung zur spontanen Auftragserteilung zu verleiten, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen", so Mario Kunzendorf, Obermeister der Dachdecker-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim. Allerdings warnt die Innung davor, zwischen "Tür und Angel" Aufträge überstürzt zu vergeben. Denn ob dem Auftrag Preise zu Grunde liegen, die weit über ortsüblichen Preisen liegen oder ob zusätzliche nicht sturmbedingte Arbeiten vergeben werden: Bei der Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung könnte das böse Erwachen dann folgen.
Daher der eindringliche Rat der Innung, bei Haustürgeschäften besondere Vorsicht walten bzw. sich gar nicht erst zur Auftragsvergabe an der Haustüre drängen zu lassen. Oft besteht gar keine unmittelbare Dringlichkeit für eine Auftragserteilung ohne Vergleichsangebot.
Und wer schon unterschrieben hat, für den gilt: Haustürgeschäfte können lt. BGB binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Ein entsprechender ausführlicher Hinweis muss übrigens im Vertrag enthalten und dieser Hinweis durch zweite Unterschrift des Auftraggebers bestätigt sein.
Bei Rückfragen können sich Hausbesitzer auch direkt an die Dachdecker-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim unter Tel. 09 41 / 6 07 65 10 wenden.