„Die ausgeführten Arbeiten haben wenig mit dem für solche Leistungen vorgeschriebenen Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks zu tun“, so Friedrich Gölkel. Mit anderen Worten: Das Dach ist nach der „Reparatur“ durch solche Handwerkerkolonnen möglicherweise in einem schlechteren Zustand als zuvor.
Besonders dreist geht eine andere „Drücker-Kolonne“ vor: Sie geben sich als Mitarbeiter existierender Dachdeckerbetriebe aus und fordern eine Vorauszahlung in bar. Und mit dem Geld verschwinden sie spurlos, ohne eine einzige Leistung erbracht zu haben.
Torsten Leucht von der Kreishandwerkerschaft dazu: „Grundsätzlich sind Angebote an der Haustüre nicht strafbar. Allerdings sollte sich jeder Hausbesitzer auch darüber im Klaren sein, dass solche Anbieter bei mangelhafter Ausführung dann oft nicht mehr auffindbar sind“.“
Gesetzlich steht jedem Auftraggeber bei Haustürgeschäften auch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. „Das wird jedoch von unseriösen Anbietern ausgehebelt, wenn sie sofort mit ihren Arbeiten beginnen“, weiß Dachexperte Gölkel.
Der Rat von Kreishandwerkerschaft und Dachdecker-Innung daher: Vor einer Auftragserteilung immer Vergleichsangebote einholen und sich niemals zur übereilten Auftragserteilung drängen lassen. Sollten die „Anbieter“ dies nicht akzeptieren, sollte sofort die Polizei angerufen werden.
Wer bereits solche dubiosen Angebote angenommen hat oder auch angesprochen wurde, kann sich an die Kreishandwerkerschaft Hochfranken wenden (Tel. 09281-734075). Hier werden solche Informationen gesammelt und – auf Wunsch auch anonymisiert – an die Polizei weitergegeben, um deren Ermittlungen zu unterstützen.
Bundesweit ist übrigens eine starke Zunahme der Aktivitäten unseriöser Handwerkerkolonnen zu beobachten. „Dies könnte im Zusammenhang mit der aufgrund von Homeoffice und Kurzarbeit vermehrten Präsenz von Hausbesitzern zuhause zu tun haben“, vermutet Torsten Leucht.