"Sie können sich zwar theoretisch dagegen wehren. In der Praxis scheitert dies aber of daran, dass sie nicht wissen, wer hinter der Rechtsverletzung steckt." Dazu brauchen sie einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider. Den wird ihnen zwar ein anderes Gesetz - das Gesetz zur besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums - geben. Um die Auskunft geben zu können, müssen die Provider aber auf bestimmte interne Daten zurückgreifen. Genau dies untersagt aber der nun vorgelegte TKÜ-Gesetzentwurf, der die Verwendung solcher Daten nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt. Merk: "Es ist für mich ein Unding, in einem Gesetz einen Auskunftsanspruch als wesentliche Neuerung zu verkünden und ihn durch ein anderes Gesetz stillschweigend zu beerdigen!"
Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen im Internet
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Mit dem jetzt im Bundesrat beratenen Telekommunikationsüberwachungsgesetz leistet die Bundesjustizministerin den Urhebern einen Bärendienst !"
"Sie können sich zwar theoretisch dagegen wehren. In der Praxis scheitert dies aber of daran, dass sie nicht wissen, wer hinter der Rechtsverletzung steckt." Dazu brauchen sie einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider. Den wird ihnen zwar ein anderes Gesetz - das Gesetz zur besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums - geben. Um die Auskunft geben zu können, müssen die Provider aber auf bestimmte interne Daten zurückgreifen. Genau dies untersagt aber der nun vorgelegte TKÜ-Gesetzentwurf, der die Verwendung solcher Daten nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt. Merk: "Es ist für mich ein Unding, in einem Gesetz einen Auskunftsanspruch als wesentliche Neuerung zu verkünden und ihn durch ein anderes Gesetz stillschweigend zu beerdigen!"